Stuttgarter Nachrichten, 05.01.2012
Gericht setzt neue Hürde für Baumfällung
Stuttgart - Der Deutschen Bahn stellt sich bei ihrem Projekt Stuttgart 21 durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine weitere Hürde. Die für den Bau des Tiefbahnhofs nötigen Baumfällarbeiten im Schlossgarten rücken damit nach Meinung des Bunds für Natur und Umweltschutz (BUND) in weite Ferne.
Der BUND hatte vergangenes Jahr gegen eine Änderung der Baugenehmigung bei Stuttgart 21 geklagt, weil er von der Bahn-Aufsichtsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (Eba) nicht beteiligt worden war. Durch diese fünfte Änderung wurden vier im Schlossgarten geplante Grundwasser-Anlagen auf einen Platz beim früheren Omnibusbahnhof konzentriert. Der Verwaltungsgerichtshof hatte am 16. Dezember entschieden, dass das Eba den BUND wegen des Natur- und Artenschutzes hätte anhören müssen. Die Richter fassten auch eine Eilentscheidung. Seitdem darf an der zentralen Grundwasseranlage und deren 17 Kilometer langem Rohrleitungsnetz nicht mehr gearbeitet werden. Seit dem 16. Dezember warteten die Streitparteien BUND, Eba und die Bahn auf die schriftliche Urteilsbegründung. Am Mittwoch ging diese von Mannheim aus auf den Weg.
In dem Urteil, das unserer Zeitung vorliegt, heißt es nun, dass weitere Arbeiten an allen Teilen, die mit der zentralen Grundwasseranlage verbunden sind, unterbleiben müssen. Und weiter: "In diesem Umfang müssen Vollzugsmaß-nahmen vorläufig unterbleiben und dürfen insbesondere keine Baumfällarbeiten durchgeführt werden."
Ob alle Bäume erfasst sind, ist nicht klar
Die Bahn durfte schon zuvor keine Bäume fällen, weil sie seit dem 5. Oktober 2010 die vom Eba geforderte Maßnahmenplanung zum Schutz streng geschützter Arten wie dem Juchtenkäfer, Fledermäusen und Vögel bisher nicht vorgelegt hat. Dieses 15 Monate alte Problem wollte die Bahn aber bis kommende Woche gelöst haben. Dann sollte das Eba das Fällverbot aufheben.
Doch selbst wenn dieses Fällverbot nicht mehr existiert: Mit dem Urteil des VGH gibt es nun eine zweite Hürde. Erneut sind die Fällarbeiten blockiert. Ob damit alle 176 zu entfernenden Bäume erfasst sind, kann auch der BUND nicht sagen, wahrscheinlich handelt es sich nur um einen Teil davon.
"Uns liegt die Planung für die Rohrleitungen nicht vor", so der Landesgeschäfts-führer Berthold Frieß. Klar sei aber aus Sicht der Naturschützer, dass es keinen Polizeieinsatz im Schlossgarten geben könne, solange man nicht angehört worden sei. "Welche Zeit eine nachgebesserte Planung für das Grundwasser-management in Anspruch nimmt, ist unklar, aber ich wäre skeptisch, dass das in den nächsten zwei Monaten erledigt sein kann", sagt BUND-Anwalt Tobias Lieber. Die vegetationsfreie Zeit, in der ohne Ausnahmegenehmigung gefällt werden darf, läuft aber nur bis zum 28. Februar.
Die Bahn äußerte sich am Mittwoch trotz Nachfrage nicht zu dem neuen Sachverhalt. Sie hatte Beschädigungen an den Rohrleitungen im Unteren Schlossgarten zu beklagen - und sie bereitet den Abriss des Südflügels des alten Bahnhofs für kommenden Montag vor.
Spiegel Online, 16.12.2011
Streit um Stuttgart 21
Der Käferkampf geht weiter
Hamburg - Schlichtung, Stresstest, Volksentscheid: Egal, was die Gegner von Stuttgart 21 auch versucht haben - bislang konnten sie das Milliarden-Projekt nicht aufhalten, nur verlangsamen. Mit der Niederlage beim Volksentscheid vor drei Wochen schien ihr Kampf gegen den Bahnhof sogar endgültig gescheitert. Doch nun schöpfen die Widerständler neue Hoffnung. Der Grund ist ein kleines Insekt: der Juchtenkäfer. Zu seinem Schutz hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof wichtige Bauarbeiten gestoppt. Geklagt hatte der Umweltverband BUND.
Ein Käfer - bis zu vier Zentimeter groß und eher unscheinbar - stoppt ein Milliarden-Bauprojekt. Das spiegelt zum einen die Absurdität des Streits über Stuttgart 21 wider. Vor allem aber zeigt das Gerichtsurteil: Ein Selbstläufer wird dieses Projekt nicht mehr werden. Auch nach dem Überwinden politischer Hürden muss sich die Bahn auf weiteren Ärger mit dem einstigen Prestigeprojekt einstellen.
Denn der harte Kern der S21-Gegner gibt nicht auf. Sie setzen auf Kostensteigerungen und hoffen, das Projekt darüber stoppen zu können. Obwohl das derzeit eher unwahrscheinlich ist, dürfte der Bahn der neuerliche Baustopp äußerst ungelegen kommen. Wie lange er dauert, ist unklar. Ein Bahn-Manager, der namentlich nicht genannt werden will, rechnet mit drei bis vier Wochen Pause. Laut Experten könnten daraus aber auch drei Monate werden.
Denn nun beginnt wieder ein bürokratisches Verfahren: Die Richter haben den 5. Planänderungsbeschluss für "rechtswidrig und nicht vollziehbar" erklärt. Problem ist das Grundwassermanagement, das den Bau des Tiefbahnhofs in einer trockenen Grube sicherstellen soll. Dem Urteil zufolge berücksichtigt die Genehmigung die Folgen des Baus von Leitungen, Brunnen und Messstellen auf die Natur nicht ausreichend. Damit liegen nun zentrale Vorarbeiten auf Eis.
"Das wirbelt den Zeitplan der Bahn durcheinander"
Das Eisenbahn-Bundesamt muss nun die Baugenehmigung um Regelungen zum Artenschutz ergänzen. "Das wirbelt den Zeitplan der Bahn durcheinander", sagt Tobias Lieber, Anwalt des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), der die Klage eingereicht hat. Den Umweltschützern geht es nicht nur um den Juchtenkäfer. Lieber sagt, das Gericht habe generell in Frage gestellt, ob der Artenschutz bei der Planung des Tiefbahnhofs ausreichend berücksichtigt sei. Zum Beispiel seien auch Fledermäuse gefährdet. Solange das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) keine Maßnahmen beschließe, könne im Schlossgarten kein Baum mehr gefällt werden.
Die Behörde wollte am Freitag zunächst keine Prognose abgeben, wie lange die Prüfung dauern kann. Man nehme das Urteil zur Kenntnis, wolle aber zunächst die schriftliche Begründung abwarten, sagte ein Sprecher. Vertreter der Bahn gaben sich betont gelassen: Nach der Ergänzung der EBA sei mit "zusätzlichen Auflagen zum Artenschutz zu rechnen". Der für Januar geplante Abriss des Südflügels werde aber ebenso umgesetzt wie die Freimachung des Baufelds im mittleren Schlossgarten.
Bahn spielt Bedeutung des Urteils herunter
Der Bahn-Manager sagte, er gehe davon aus, dass die Baugrube wie geplant Anfang des Jahres ausgehoben werden könne. "Das Urteil ist ein Achtungserfolg für den BUND, es hat aber für das Projekt an sich keine Bedeutung und wird ihm auch nicht schaden."
Auch die Gefahr, dass S21 nun teurer werden könnte, spielte der Manager herunter. "Wir haben in den vergangenen zwei Jahren so viele Verzögerungen erlebt, da fallen diese paar Wochen kaum ins Gewicht."
Diese Haltung dürfte die S21-Gegner aber eher anstacheln. Landeschefin Brigitte Dahlbender sagte, die Bahn müsse bei geplanten Baumrodungen Anfang des Jahres ebenfalls Auflagen des Natur- und Artenschutzes beachten. Wenn sie das nicht tue, erwäge der Umweltverband weitere rechtliche Schritte.
Südkurier, 14.12.2011
Schießanlage weiter Thema
Herrischried (sav) Der Rechtsstreit um die Schießanlage im Sägemättlen geht weiter. Als Reaktion auf einen Zeitungsbericht veröffentlichte die Anwältin der Klägerseite, Alexandra Fridrich, nun eine Presseerklärung.
„Mit Unverständnis“ habe sie die Aussage von Bürgermeister Christof Berger zur Kenntnis genommen, das Urteil mache lediglich einen neuen Bebauungsplan nötig. Der Verwaltungsgerichtshof hatte den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für unwirksam erklärt (wir berichteten). Fridrich betont, dass sich nach Aussage der Richter „der Standort für die dort bereits vorhandene und betriebene Anlage nicht eigne.“ Gründe dafür sind neben verfahrensrechtlichen Fehlern die Bedrohung eines Biotops und die Gefahr für Anwohner und Passanten durch Geschosse.
Fridrich wolle mit ihrer Presseerklärung „etwas klarstellen“. „Aus unserer Sicht läuft das nicht so einfach“, sagt die Anwältin. Die Urteilsbegründung führe „nicht ausräumbare Punkte“ an. Die Gemeinde Herrischried könne zwar versuchen, die notwendigen Unterlagen zu ändern und erneut einen Bebauungsplan beschließen, dagegen könnten die Anwohner allerdings erneut klagen. „Wir überlegen uns weitere Schritte“, kündigt Fridrich an. Außerdem seien die waffenrechtliche Genehmigung und die Baugenehmigung „nicht bestandskräftig“, stehen also noch aus. Das sei aber Sache des Landratsamtes Waldshut. Über eingelegte Widersprüche der Anwohner wurde laut Fridrich noch nicht entschieden. Ihre Kampfansage: „Wir werden an allen möglichen Punkten einhaken.“
Darüber, wie die Chancen für die Anwohner stehen, dass die Schießanlage entfernt werden muss, will die Anwältin keine konkrete Einschätzung abgeben. Sie sagt nur soviel: „Ich denke, wir sind in einer guten Position.“ Dass ein privater Bürger bei einer Klage gegen eine Gemeinde so eindeutig Recht bekomme, sei selten. Die Verteidigerin der Anklage richtet auch einen Appell an die Gemeinderäte: „Ich würde mir gut überlegen, ob ich noch mal versuche, die Anlage über einen Bebauungsplan zu genehmigen.“ Immer wieder einen neuen Bebauungsplan auszuarbeiten und damit immer wieder vor dem Verwaltungsgerichtshof zu scheitern sei zwar möglich, werfe jedoch ein schlechtes Licht auf die Gemeinde. Bürgermeister Christof Berger zeigt sich von der Reaktion der Anwältin nicht überrascht. Er nimmt das Urteil dennoch gelassen. „Ich gehe relativ entspannt an die Sache heran“, erzählt der Bürgermeister. „Wir sind gerade dabei, die baurechtlichen Grundlagen zu schaffen, dass die Anlage weiter betrieben werden kann. Man wird sich an dem Urteil orientieren. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde und nicht bei den Anwohnern“, so Berger.
Badische Zeitung, 14.12.2011
Anwältin: Bemühungen "nicht nachvollziehbar
Im "Sägemättlen"-Streit reagiert Klägerseite auf Christof Berger.
Herrischried: Mit Unverständnis hat die Rechtsvertretung des Klägers gegen den Bebauungsplan "Sägemättlen" auf die Ankündigung von Bürgermeister Christof Berger reagiert, für das Gebiet einen neuen Bebauungsplan aufstellen zu wollen. Der Verwaltungsgerichtshof habe eine ganze Fülle von Fehlern beanstandet, heißt es in einer Pressemitteilung der Kanzlei. Daher sei der Gedanke einer Neuaufstellung des Bebauungsplans "vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar".
Nach Auffassung der Antragsteller der Normenkontrollklage zeige das 60 Seiten starke Urteil deutlich, dass sich das Plangebiet nicht nur im Hinblick auf die problematische Erschließung und die nicht ohne Weiteres möglichen Absicherungsmaßnahmen "keineswegs als ideal, sondern eher als ungeeignet" darstelle.
Zudem, so die Freiburger Anwaltskanzlei, stünden dem Bebauungsplan "auf unabsehbare Zeit nicht ausräumbare rechtliche Vollzugshindernisse" entgegen. Im Einzelnen seien die fehlende Waldumwandlungsgenehmigung sowie der Biotopschutz zu nennen. Weil sich sowohl der eigens für das Vorhaben der Sport- und Freizeitanlage geänderte Flächennutzungsplan als auch der Bebauungsplan "Sägemättlen" auf den "nahezu inhaltsgleichen, ebenfalls ungenügenden Umweltbericht" stützen, seien beide Pläne aus Sicht des VGH unwirksam.
Der fordere umfangreiche Gutachten, die sich zu Fragen von Verkehr, Lärm und Naturschutz äußern müssen. Allerdings, so die Freiburger Anwältin Alexandra Fridrich weiter, sei es mehr als fraglich, ob diese Gutachten eine Realisierung des Projekts und damit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ermöglichten.
Bei der vom Gericht festgestellten Fülle an Fehlern sei zu bedenken, dass dieses Gericht auch über einen noch zu erlassenden Bebauungsplan erneut entscheiden könne, schreibt die Anwältin.
Bevor sich der Gemeinderat Herrischried erneut mit dem Thema befasse, so der Ratschlag aus Freiburg, sollten die Ratsmitglieder bewusst die Hinweise des Senats beachten, die das Gericht im Hinblick auf eine Neufassung des Bebauungsplans der Gemeinde gab. "Wer dann noch für die Neufassung des Bebauungsplans stimmt", so die abschließende Bemerkung der Pressemitteilung, müsse sich die Frage gefallen lassen, in wessen Interesse dies erfolge. "Zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinde dürfte dies jedenfalls nicht sein."
Bürgermeister Christof Berger bleibt ob des Einwurfs der Klägerseite bei seiner Linie: "Die Gemeinde hat die Planungshoheit. Wir haben vom Gericht einige Dinge vorgegeben bekommen, die wir berücksichtigen werden." Man werde jetzt mit Planern und den Behörden erörtern, wie das Vorhaben baurechtlich doch noch in trockene Tücher gebracht werden kann. Dazu gehörte selbstverständlich auch die Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange.
Schwäbische Zeitung 08.12.2011
Ideensammlung für Areal der Bodanwerft
Kressbronn – Rund 30 Bürger aus Kressbronn waren der Einladung von Ulrike Wunn und Sigrid Merz in den Kapellenhof gefolgt. Thema waren die Bekanntmachung sowie insbesondere die Ideensammlung für das neue Projekt „Bürger-Beteiligung als Option für das Bodenseewerft-Areal“. Die Leitlinien für das geplante Konzept beschrieben die Referentinnen: Gemeinnutzen für Kressbronner Bürger statt Gewinnziel, das bedeute Wirtschaftlichkeit und weniger dichte Bebauung; Vermeidung einer Zersplitterung des kostbaren Seegrundstücks auf die Dauer von Generationen in private Kleinstanteile, die dann überregional verkauft würden; Stichwort: Zweitwohnungsghetto. Durch bürgerliches Engagement bliebe das Geld in der Region und solle diese stärken sowie eine touristische Aufwertung von Kressbronn erzielen. Aktuell suchten Bürger Anlagemöglichkeiten in Sachwerte. Die Planungen sollen nachhaltig sein, energiebewusst und generationengerecht. Der Charakter der Denkmäler in der Umgebungsbebauung soll erhalten bleiben. Es sei keine reine Wohnbebauung vorgesehen, sondern eine Durchmischung mit maximalem Seezugang.
Die vorgestellten Ideen seien keine verbindlichen Inhalte oder Vorgaben, sondern Diskussionsgrundlagen, in die die Vorschläge der Bevölkerung einfließen sollen. Zur Umsetzung der Ideen soll eine GmbH & Co. KG mit einer professionellen Geschäftsführung gegründet werden. Die Bürger würden mit ihren Anteilen als Kommanditisten beteiligt. „Wir haben bereits Zusagen für erhebliche Beiträge von Kressbronner Bürgern“, bestätigte Ulrike Wunn auf Nachfrage. Zum Projektstart würden zur Finanzierung des Grundstücks vielleicht 16 Millionen Euro benötigt. Eine konkrete Finanzplanung liege noch nicht vor. Es ginge bei dem aktuellen Termin auch vor allem darum, das Thema bekannt zu machen und Mitstreiter sowie weitere Ideen zu gewinnen. „Es ist noch vieles im Unklaren und uns fehlen noch konkrete Fakten, erst wenn wir die GmbH & Co. KG gegründet haben, haben wir auch die Möglichkeit, an Informationen zu kommen“, erklärte Ulrike Wunn. In Sachen „Besitzfrage“ hätte man sich bereits als Investor beworben und mit verschiedenen Gemeinderäten gesprochen. Für die rechtliche Kompetenz habe man den in bürgerlichem Engagement erfahrenen Rechtsanwalt Thomas Schotten gewinnen können. Für die städteplanerische Kompetenz setze man auf die Bürger von Kressbronn sowie auf externe Hilfe. Das Finanzkonzept würde Ulrike Wunnerarbeiten und für die Öffentlichkeitsarbeit setze man auf die Bürger, die Transparenz schaffen würden.
Es ergab sich eine lebhafte und teilweise emotionale Diskussion. Ein Bürger meinte, nach 90-jähriger Unbetretbarkeit dieses attraktiven Areals solle ein behutsames Konzept zugunsten der Bürger entwickelt werden. „Durch ein maximales Ausmosten des Geländes mit extensiver Bebauung wird keine städtebauliche Qualität geschaffen, dafür bedarf es eines Wettbewerbs“, forderte Rechtsanwalt Thomas Schotten.
Main-Spitze, 01.12.2011
Bürgerversammlung zum Thema Fluglärm in Gustavsburg
Die Gustavsburger sind über den nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn zugenommenen Fluglärm wütend, sehr wütend sogar. Dies demonstrierten am Mittwoch rund 400 Besucher, die auf Einladung der Bürgerinitiative gegen die Flughafenerweiterung (Bims) und der Gemeinde im Bürgerhaus jeden verfügbaren Stuhl besetzten.
„Der Fluglärm ist schleichender Mord, das ist Raubrittertum an unserer Gesundheit, wir sollten Kanonen und Gewehren hervorholen“, sah ein völlig aufgebrachter Bürger die Zeit zu bürgerlichem Ungehorsam angebrochen. Dass unverständliche Lärmschutzzonen markiert seien, wo in der gleichen Straße benachbarten Häusern einmal Schallschutzmaßnahmen von der Fraport bezahlt würden, im anderen Fall nicht, wollte ein weiterer Sprecher überhaupt nicht verstehen. Auf schwerste Kritik stießen auch die Überflughöhen, bedingt durch den flacheren Anflugwinkel als dies beispielsweise in London oder auch in Rio de Janeiro möglich sei, wie eine Gustavsburgerin aus Brasilien aufklärte.
„Steilere Anflugwinkel sind möglich, aber nicht aus Lärmschutz-, sondern nur aus Sicherheitsgründen“, sagte Günter Lanz, Geschäftsführer des Umwelthauses Kelsterbach. Dieses Gesetz könne allerdings der Bundestag ändern, weshalb Einfluss auf die Abgeordneten genommen werden solle. Dass das Umwelthaus, ein Ergebnis des Mediationsverfahrens, eine 100-prozentige Tochter des Landes Hessens ist, dem größten Anteilseigner von Fraport, machte Lanz für viele Bürger zum unglaubwürdigen Gesprächspartner. Dennoch kamen von ihm die meisten Sachinformationen zum aktiven und passiven Schallschutz: An der Erhöhung des Anflugwinkels um 0,2 Grad werde ebenso gearbeitet wie an der Verteilung des Lärms auf der Fläche und der GPS-gesteuerten Umfliegung besiedelter Gebiete. Zudem habe die Lufthansa bereits ihren Flugzeugtyp Boeing 737 mit schalldämpfenden Maßnahmen aufgerüstet. Je näher man am Flughafen wohne, umso weniger Wirkung zeigten die Schallschutzmaßnahmen, stellte er zudem die Grenzen der Bekämpfung von Fluglärm auf.
Wortgewaltig sprach Heiko Holefleisch von der Bims vom „Lärmterror der Fraport“ und solidarisierte sich mit dem extrem verlärmten Flörsheim. „Wir alle sind Flörsheim“, forderte er auf, sich als Protestbewegung nicht auseinanderdividieren zu lassen. „Wir müssen verhindern, dass die Region zum renditeorientierten, toten Lebensraum wird“, animierte er zur Teilnahme an Demonstrationen.
Bims für Stilllegung der neuen Landebahn
„Wir müssen den Protest in die Region tragen“, gab sich auch Bürgermeister Richard von Neumann kämpferisch und erinnerte daran, dass seine Kommune bereits seit zehn Jahren mit rund einer halben Million Euro auf juristischem Weg gegen die Flughafenerweiterung kämpfe. Ärger mit der Versammlung handelte er sich allerdings ein, als er monierte, dass die Bürger früher aktiver hätten sein müssen. Dass der reale Lärm viele Gustavsburger völlig unvorbereitet aus dem Nichts erwischte, wurde gleichzeitig in mehreren Redebeiträgen deutlich.
„Wir setzen uns für die Ausweitung der Lärmschutzzonen und die Durchsetzung des Nachtflugverbotes ein, das beim Bundesverfassungsgericht im März 2012 letztin stanzlich verhandelt wird“, markierte Rechtsanwältin Alexandra Fridrich das juristische Programm ihrer Kanzlei für die nächsten Monate. „Gehen Sie auf die Straße“, forderte sie gleichzeitig auf, von den demokratischen Rechten Gebrauch zu machen und eine breite Protestbewegung aufzustellen. „Der beste Lärmschutz ist, wenn nicht geflogen wird“, formulierte sie unter Beifall.
Unmissverständlich sind die Forderungen der Bims, die eine Deckelung der gesamten Flugbewegungen am Flughafen Frankfurt, eine Stilllegung der neuen Landebahn und ein uneingeschränktes Nachflugverbot für die Zeit von 22 bis 6 Uhr erreichen will.
Echo-online, 16.11.2011
Halten sich die Piloten überhaupt an die Routen?
Bürgerversammlung: In Bischofsheim geht es vor allem um den Schallschutz – Betroffene müssen in Vorlage gehen
Rund 150 Bischofsheimer waren am Dienstagabend ins Bürgerhaus gekommen, um sich über die Auswirkungen des Fluglärms und die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.
Die landenden Flugzeuge scheinbar zum Greifen nahe über dem Bürgerhaus, die Bischofsheimer, die am Dienstagabend dort genau darüber diskutierten: zum Teil verärgert, zum Teil resigniert. Zu einem Informationsabend der Gemeindeverwaltung waren mehr als 150 Bürger gekommen, um sich noch einmal über die Auswirkungen des Fluglärms seit der Eröffnung der Landebahn vor mehr als drei Wochen zu informieren.
„Ist überhaupt wenigstens gewährleistet, dass sich die Piloten an die vorgegebenen Routen halten?“, fragte ein Bürger und sprach damit einen Aspekt an, der auch Bürgermeisterin Ulrike Steinbach (SPD) auf den Nägeln brennt. „Das ist in der Tat ein Problem“, bestätigten die Bürgermeisterin und die von der Gemeinde seit vielen Jahren mit dem Thema Fluglärm und seinen Konsequenzen betraute Rechtsanwältin Alexandra Fridrich. „Sollte dies passieren, wäre es ein Fall für die Fluglärmkommission, die sich bei den zuständigen Stellen beschweren kann“, informierte die Juristin. Steinbach hatte zuvor klargemacht, dass sie sich genau das nicht gefallen lassen wolle.
Ein weiteres Thema war der passive Lärmschutz, zu dem Flughafenbetreiber Fraport unter bestimmten Umständen verpflichtet werden kann. Knackpunkt dabei: Von der Fraport bezahlte Lärmschutzfenster gibt es nur für das Schlafzimmer, und das muss vorher vom Antragsteller beziehungsweise vom Bewohner bestimmt werden. „Sollte irgendwann ein anderes Zimmer als Schlafzimmer genutzt werden, gibt es für diesen Bereich keine Förderung“, bekräftigte Alexandra Fridrich. Diese Regelung hätten verschiedene Gerichte bestätigt. Auch seien Sonderfälle nicht ausreichend geklärt, beispielsweise das Schlafzimmer des in einer anderen Stadt studierenden Kindes, das nur ab und zu bei den Eltern übernachtet.
Kontakt
Zum Thema Schallschutz hat das RP eine Servicenummer eingerichtet: Die 06151 123100 ist erreichbar montags bis donnerstags von 8 bis 16.30 sowie freitags von 8 bis 15 Uhr.
Thomas Plich vom Regierungspräsidium Darmstadt (RP) erklärte, dass die Entscheidung, ob ein Antragsteller Anrecht auf finanzielle Unterstützung für Lärmschutzfenster habe, vom RP getroffen werde. „Gegen einen negativen Entscheid ist kein Widerspruch möglich. Es bleibt also nur der Klageweg“, unterstrich Plich. Zahlungspflichtig sei bei einem positiven Entscheid die Fraport mit maximal 150 Euro pro Quadratmeter. Weigere sich das Unternehmen zu zahlen, bleibe dem Antragsteller ebenfalls nur der Klageweg. Dass das RP in Darmstadt die Entscheidung treffe, sei Wille der Landesregierung gewesen, sagte Plich.
Wie Rechtsanwältin Fridrich zum Ärger zahlreicher Bürger weiter informierte, müssen Hausbesitzer die Kosten für Lärmschutzfenster vorstrecken, um sich das investierte Geld sechs Jahre später von der Fraport zurück zu holen. „Dieser Zeitraum birgt noch sehr viele Unwägbarkeiten.“ Bauherren, die künftig ein Wohnhaus in der sogenannten Tagschutzzone errichten, sind zu passivem Schallschutz verpflichtet. Wohnungsbau in der sogenannten Nachtschutzzone, die einen kleinen Teil von Bischofsheim betrifft, ist noch erlaubt, wenn eine Baugenehmigung vorliegt oder wenn eine ältere Baugenehmigung noch nicht wahrgenommen wurde.
Auch Juristin Fridrich erwartet mit Spannung die für Mitte März erwartete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über das Nachtflugverbot. Mit der endgültigen Entscheidung gehe vielleicht eine Vergrößerung der Schutzzonen einher. Bürgermeisterin Steinbach kritisierte in diesem Zusammenhang, dass das vorläufige Nachtflugverbot ab 23 Uhr nicht selten ausgetrickst werde und dass Flugbewegungen auch noch gegen 23.30 Uhr zu beobachten seien.
Freilassinger Anzeiger, 22.10.2011
Die Fluglärm-Gegner bereiten eine Klage vor
Der Schutzverband Rupertigau will mithilfe einer Fachanwältin vier Forderungen durchsetzen
Bei einer Veranstaltung des Fluglärmschutzverbandes am Donnerstagabend im Hotel Rupertus stellte Vorsitzender Horst Clausen die Fachanwältin Alexandra Fridrich vor. Mit ihrer Hilfe will der Schutzverband vier Forderungen notfalls gerichtlich durchsetzen. Erstens sollen die Flugrouten für den Flughafen Salzburg festgelegt werden, natürlich nur für den deutschen Luftraum. Zweitens die Zeiten, in denen Flugzeuge über Freilassing fliegen dürfen, zum Beispiel Montag bis Freitag von 8 bis 21 Uhr. Außerdem will Clausen generell die Zahl der Flugbewegungen über Freilassing begrenzt wissen. Auch die Sicherheitsproblematik mit der Startbahn, die gleichzeitig auch Landebahn ist, soll überprüft werden. Die Freiburger Anwältin bereitet eine Klage vor, wobei nur die Frage der Lärmverteilung mithilfe einer Verordnung geregelt werden kann. Betriebszeiten und eine mögliche Deckelung sind vor einem deutschen Gericht für einen österreichischen Flughafen nicht einklagbar. „Das ist Aufgabe des Staatsvertrages“, so die Anwältin, also der Politik.
Rechtsanwältin Alexandra Fridrich hat bereits Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten zwischen Flughäfen und Anwohnern. Sie soll jetzt den lärmgeplagten Freilassingern Ruhe am Himmel verschaffen, und zwar mit einem Antrag auf eine Durchführungsverordnung, die bei Bedarf auch gerichtlich erstritten werden kann. „Ich finde es gut, wenn der Schutzverband aus einer passiven Rolle herauskommt und jetzt beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) aktiv Flugrouten beantragt.“
Dieses Amt mit Sitz in Langen bei Frankfurt am Main ist allerdings nur für das deutsche Hoheitsgebiet zuständig, kann also keine Flugrouten für den Flughafen Salzburg festlegen. „Wenn ein Flughafen genehmigt ist, kann das Bundesaufsichtsamt den bestehenden Flugverkehr und den Lärm nur verteilen“, so die Anwältin. Aber sie berichtet von Gerichtsurteilen, in denen durchaus der Flugverkehr eingeschränkt wurde, allerdings immer nur innerhalb Deutschlands, Das Amt prüft, wie später auch das Gericht, wie betroffen die Anwohner tatsächlich vom Fluglärm sind und welche Auswirklungen neue Flugrouten auf die Länge der Flüge haben. „Das Gesetz sagt leider nicht, wann Fluglärm unzumutbar wird.“
Vier grundsätzliche Forderungen der Schutzgemeinschaft sollen nun in einen Antrag gepackt werden, der dem Bundesaufsichtsamt vorgelegt wird. „Wir haben noch ein wenig Abstimmungsbedarf, aber vielleicht schlägt der Antrag ja zu Weihnachten beim Bundesamt auf.“ Apropos Weihnachten: Auf der Wunschliste des Schutzverbandes stehen zum Beispiel auch genaue Zeiten, in denen über Freilassing und den Nachbargemeinden geflogen werden darf. So soll dieser Luftraum nur mehr von 8 bis 21 Uhr für Flugzeuge mit Ziel Airport Salzburg geöffnet sein. „Dann würden auch die unseligen Ferienflieger um 6 Uhr in der Früh endlich wegfallen“, frohlockt Clausen. Samstag und Sonntag soll die Überflugzeit weiter eingeschränkt werden, alles nach dem Vorbild des Schweizer Flughafens St. Gallen. Hier hat Österreich in einem Staatsvertrag der Schweiz knallharte Bedingungen diktiert, um die Anwohner in Vorarlberg vor Fluglärm aus der Schweiz zu schützen. Genau festgelegte Überflugzeiten für grenznahe Flughäfen sind also nicht neu, auch nicht in Österreich.
Offiziell ist es ein Antrag auf Erlass einer Durchführungsverordnung. Falls das Bundesamt nicht entsprechend den Wünschen der Anrainer entscheidet, soll dieser Antrag die Basis für eine spätere Klage vor dem Verwaltungsgericht sein. „Ich würde mir dann auch einen höheren, politischen Druck wünschen“ meint Fridrich. Falls das Bundesaufsichtsamt oder später ein Gericht den Anwohnern Recht geben sollte und den Flugverkehr über Freilassing beschränkt, hätte das kapitale Auswirkungen auf den Flughafen in Salzburg-Maxglan. „Dann müsste eben der Teil, der dann nicht mehr über Freilassing starten und landen darf, über den Süden der Stadt Salzburg abgewickelt werden“, mutmaßt die Fachanwältin. „Die Richter werden abwägen müssen zwischen der Frage, wie betroffen die Anwohner tatsächlich sind und welche Auswirkungen andere Flugrouten auf die Länge der Flüge haben.“ Dass ein Satelliten-Navigationssystem in Salzburg für den Südanflug nicht funktionieren sollte, will sie nicht glauben. „In Frankfurt nutzen 90 Prozent der Maschinen dieses System.“
Juve Nachrichten 17.10.2011
Nachtflüge: Schotten Fridrich Bannasch erzielt Verbot in Frankfurt, Dolde Mayen verteidigt Berliner Regelung
Nachtflüge sind künftig in Frankfurt zumindest vorläufig verboten. Der Flughafen Berlin-Brandenburg muss sein geplantes Nachtflugverbot hingegen nicht ausweiten. So urteilten zwei Verwaltungsgerichte. Anlieger der Flughäfen hatten Beschwerden gegen die nächtlichen Starterlaubnisse eingelegt.
In Frankfurt wird bereits seit Jahren um den Ausbau des Flughafens gestritten. Anfang 2009 scheiterten die Ausbau-Gegner vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Die Richter lehnten alle bis dahin anhängigen Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau ab. Dagegen vorgegangen waren der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), 13 Kommunen sowie Gesellschaften und Privatpersonen (mehr…).
Das Hauptsacheverfahren fand bereits Mitte 2009 vor dem VGH statt. Dabei wiesen die Richter die Gesamtklagen zwar ab, erklärten die Nachtflugregelung jedoch für fehlerhaft und verlangten eine Neuregelung. Geplant waren 17 Nachtflüge zwischen 23:00 Uhr und 5:00 morgens. Das Land Hessen legte gegen das Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. In dem aktuellen Eilschutzverfahren vor dem VGH ging es um die Frage, wie der Nachtflugbetrieb bis zum endgültigen Urteil zu regeln ist. Das Gericht verbot nun ab sofort jeglichen Flugbetrieb zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr. Ein Rechtsmittel gegen die Eilschutzentscheidung ist nicht möglich.
Geplant war, dass ab dem 21. Oktober die ersten Flugzeuge nachts von der neuen Rollbahn starten. Der Ausbau des Flughafens sieht eine neue Nordwest-Landebahn und ein drittes Terminal vor. Die Landebahn hat die Flughafengesellschaft Fraport bereits fertiggestellt.
Erfolglose Klage in Berlin gegen Flüge zu Randzeiten
Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich mit einem ähnlichen Fall. Anwohner und Gemeinden gingen gegen Nachtflüge auf dem Flughafen Berlin-Brandenburg vor. Die Beschwerden betrafen nur geplante Flüge in den sogenannten Randzeiten zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr sowie 5:00 Uhr und 6:00 Uhr. Der neue Berliner Großflughafen soll 2012 in Schönefeld eröffnet werden.
Das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hatte ursprünglich einen zeitlich unbegrenzten Nachtflugbetrieb geplant. Nach Klagen von Anwohnern und Gemeinden schrieb das Bundesverwaltungsgericht dem Ministerium aber 2006 vor, den Nachtflug einzuschränken. Flüge zwischen 24:00 Uhr und 5:00 Uhr sollten generell verboten sein. Für Flüge zwischen 22:00 und 24:00 Uhr sowie von 5:00 bis 6:00 Uhr verlangte das Gericht nachvollziehbare Gründe.
Das Ministerium erarbeitete darauf ein Lärmschutzkonzept und sprach ein Flugverbot zwischen 23:30 Uhr und 5:30 Uhr aus. Dies ging den Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf sowie rund 40 Anwohnern nicht weit genug. Die Anwohner stehen repräsentativ für den Bürgerverein Berlin-Brandenburg, in dem sich rund 3.000 Privatpersonen gegen den Flughafen organisieren. Sie und die Gemeinden verlangten weitergehende Beschränkungen für den Nachtflug. Die Leipziger Richter entschieden jedoch, dass das Lärmschutzkonzept ausreicht und das Ministerium das Nachtflugverbot nicht ausweiten muss. Der Bürgerverein prüft derzeit, ob er gegen das Urteil vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen kann.
In einem Streitpunkt haben sich die Parteien im Zuge des Verfahrens einigen können. Der Flughafen wird das Gebiet ausweiten, für den er den passiven Lärmschutz wie Schallschutzfenster finanziert.
Verfahren Flughafen Frankfurt:
Vertreter Anwohner
Schotten Fridrich Bannasch (Freiburg): Alexandra Fridrich; Associate: Dr. Tobias Lieber
Vertreter Land Hessen
Dr. Gronefeld Thoma & Kollegen (München): Dr. Volker Gronefeld
Vertreter Fraport (Beigeladene)
Freshfields Bruckhaus Deringer (Frankfurt): Dr. Thomas Wagner, Dr. Marcus Emmer
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Kassel, 5. Senat
Dr. Günter-Richard Apell (Vorsitzender Richter), Monika Thürmer, Claudia Bohn
Verfahren Flughafen Berlin-Brandenburg
Vertreter Gemeinden
Siebeck Hofmann Voßen und Kollegen (München): Michael Hofmann, Dr. Franz Günter Siebeck
Vertreter Bürgerverein Berlin-Brandenburg
Grawert Schöning und Partner (Berlin): Frank Boermann
Vertreter Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
Dolde Mayen & Partner (Stuttgart): Prof. Klaus-Peter Dolde
Vertreter Flughafen Berlin-Brandenburg
Dr. Gronefeld Thoma & Kollegen (München): Dr. Volker Gronefeld – aus dem Markt bekannt
Bundesverwaltungsgericht, Leipzig, 4. Senat
Prof. Dr. Rüdiger Rubel
Hintergrund: In beiden Verfahren kamen die bewährten Vertreter zum Einsatz. Im Falle des Flughafens Frankfurt war Alexandra Fridrich bereits für die Anwohner tätig, als sie noch in der Kanzlei Wurster Wirsing Schotten tätig war. Die öffentlich-rechtliche Boutique spaltete sich Mitte 2009 auf (mehr…). Freshfields berät Fraport seit über zehn Jahren zum Ausbauprojekt. Der Vertreter des Landes Hessen, Volker Gronefeld, genießt im Verkehrssektor bundesweites Ansehen.
Auch aufseiten des Flughafens Berlin-Brandenburg ist Gronefeld seit vielen Jahren tätig. Alle Kanzleien aus dem Verfahren zur Berliner Nachtflugregelung traten bereits 2006 vor dem Bundesverwaltungsgericht auf. Damals zog der Flughafen neben Gronefeld auch Redeker Sellner Dahs hinzu. Aufseiten der Anwohner war zusätzlich die Kanzlei Baumann aus Würzburg tätig (mehr…). (Parissa Kerkhoff)
http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2006/04/materialschlacht-um-schoenefeld
FAZ, 11.10.2011
Gerichtsurteil
Nachtflüge in Frankfurt vorläufig verboten
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat überraschend ein vorläufiges Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen verhängt.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat überraschend ein vorläufiges Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen verhängt. Nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn am 21.Oktober darf in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr nicht mehr gestartet oder gelandet werden, heißt es in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Das hessische Verkehrsministerium hatte 17 Nachtflüge erlaubt. Das Kasseler Urteil ist nicht anfechtbar, gilt mithin, bis das Bundesverwaltungsgericht über den Ausbau und seine Folgen entscheidet. Mit einem Urteil in Leipzig wird frühestens Ende des Jahres gerechnet.
Die Kasseler Richter gaben Anträgen von Bürgern aus Offenbach und Rüsselsheim statt. Sie änderten damit den Eilbeschluss von Januar 2009 ab, als sie den Beginn der Bauarbeiten an der neuen Landebahn erlaubt, ihre Kritik an den Nachtflügen jedoch nicht mit einem vorläufigen Verbot verknüpft hatten. Rüsselsheims Oberbürgermeister Stefan Gieltowski (SPD) sieht die Auffassung seiner Kommune bekräftigt, dass die genehmigten 17 Nachtflüge rechtswidrig seien; ähnlich äußerte sich Offenbachs Stadtrat Paul-Gerhard Weiß (FDP).
Großes Unverständnis bei den Fluggesellschaften
Ein Sprecher des Flughafenbetreibers Fraport AG sagte, man nehme die Entscheidung zur Kenntnis nehme und werde sie natürlich auch befolgen. Gleichwohl sei die Frist von 19 Tagen bis zum Beginn des Winterflugplans „sehr knapp“ für die Fluggesellschaften. Es sei sehr bedauerlich, dass es noch keine endgültige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gebe. Fraport geht davon aus, dass das vorläufige Nachtflugverbot erst mit Beginn des Winterflugplans am 30. Oktober gilt.
Bei der Lufthansa Cargo und anderen Fluggesellschaften, die bislang auf Nachtflüge angewiesen waren, hat die Entscheidung aus Kassel für großes Unverständnis gesorgt. „Wir fühlen uns überrumpelt“, sagte ein Sprecher der Lufthansa-Frachttochter. Man habe mit den 1594 Nachtflügen geplant, die der Flughafenkoordinator für Deutschland für die Lufthansa Cargo im Winterflugplan zuerkannt hat. Das gesamte weltweite Netz von Verbindungen umzuplanen sei in der Kürze der Zeit kaum ganz möglich. So sei es beispielsweise ausgeschlossen, in China jetzt noch für den Winter vereinbarte Slots zu verlegen. Gerade für Frachtlinien ist das Weihnachtsgeschäft von enormer Bedeutung. Entsprechend fürchtet die Lufthansa Cargo nun deutliche Einbußen und Auswirkungen auf das gesamte Jahresergebnis.
Es sei eine Katastrophe für die Luftverkehrswirtschaft
Als Konsequenz ist denkbar, dass die Frachtflieger der Kranichlinie bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig einen größeren Teil des Frachtgeschäfts von Frankfurt nach Leipzig verlegen, wo sie schon heute zusammen mit Deutsche Post DHL die Tochter Aero Logic betreiben. Alleine diese Linie verfügt über eine Flotte von acht fast neuen Boeing 777 Frachtern. Lufthansa Cargo könnte zumindest einen Teil ihrer MD 11-Flotte, die zurzeit noch in Frankfurt stationiert ist, relativ problemlos von dort aus fliegen lassen.
Als eine Katastrophe für die Luftverkehrswirtschaft bezeichnete Ralf Teckentrup, Chef der Fluggesellschaft Condor, die Entscheidung des Gerichts. Er hofft nun auf Hilfe aus dem Bundesverkehrsministerium. Man habe im Vertrauen auf die vom Flughafenkoordinator für Deutschland zugeteilten Flugzeiten Umläufe geplant und entsprechende Verträge geschlossen. Wie ein Sprecher weiter erläuterte, sind bei Condor im Winter lediglich drei Flüge je Woche tangiert, im Sommer jedoch ungleich mehr. Condor erwartet nun, dass das Bundesverwaltungsgericht auch die Interessen der Ferienfluggesellschaften, ihrer Mitarbeiter und ihrer Kunden berücksichtige.
Gute Aussichten für die Kläger
Der VGH in Kassel verweist in seiner Begründung zu dem Beschluss darauf, dass er schon in dem Urteil vom August 2009 die Erlaubnis für Flüge in der sogenannten Nachtkernzeit als fehlerhaft bezeichnet habe, weil die Interessen der Anwohner nicht angemessen berücksichtigt seien. Die Kasseler Richter sehen für die Kläger gute Aussichten, dass in zweiter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht diese Auffassung bestätigt werde. Das Interesse der Anwohner, dass die Nachtflugregelung bis zum endgültigen Urteil ausgesetzt werde, überwiege daher jenes auf einen vorläufigen Betrieb. Kassel ist mit dem Komplex insofern noch befasst und zu dem Eilbeschluss legitimiert, weil ihn Kläger beantragt hatten, deren Verfahren vorerst zurückgestellt worden sind..
Trotz der Kritik des VGH an den Nachtflügen hatte Hessens Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) daran festgehalten und insoweit Revision gegen das Urteil eingelegt. Auch eine Suspendierung der Nachtflugregelung lehnte Posch ab und verwies stets darauf, dass das Gesetz für die Betriebserlaubnis einen Sofortvollzug anordne. Steffen Saebisch (FDP), Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, sprach gestern von einer geänderten Rechtsauffassung des VGH. Nach den Urteilen aus dem Jahr 2009 habe das Ministerium keine andere Möglichkeit gehabt, als den Planfeststellungsbeschluss zu vollziehen. Der neue Richterspruch bestätige die Landesregierung in ihrer Auffassung, dass die Region dringend Rechtssicherheit brauche. Darum habe sie das Bundesverwaltungsgericht angerufen. Saebisch hob hervor, die neue Landebahn werde wie geplant am 21. Oktober in Betrieb gehen. Mit Blick auf den Luftfracht-Standort äußerte er „Befürchtungen“, denn damit seien 5000 Arbeitsplätze verbunden.
Nachtflugverbot müsse endlich akzeptiert werden
Der hessische SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel sprach von einer „echten Klatsche“ für die schwarz-gelbe Landesregierung. Sie sei auch für den wirtschaftlichen Schaden der Airlines verantwortlich, da es jetzt „keinen Plan B“ für einen Flughafenbetrieb ohne Nachtflüge gebe. Der VGH habe den „Wortbruch“ der Landesregierung gestoppt. Tarek Al-Wazir, der Chef der grünen Landtagsfraktion, forderte die Landesregierung auf, das absolute Nachtflugverbot endlich zu akzeptieren.
Walter Arnold, der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion meinte, die Opposition belüge die Menschen in der Region bewusst, wenn sie ihnen vorgaukelt, es habe heute eine abschließende Entscheidung gegeben.“ Diese könne nur das Bundesverwaltungsgericht treffen.
Unabhängig von der jüngsten juristischen Entwicklung forderte der langjährige Vorsitzende des Regionalen Dialogforums, Johann-Dietrich Wörner, am Dienstag, die Politik müsse die aus der Mediation zum Flughafenausbau erwachsenen Verpflichtungen einschließlich des Nachtflugverbots „eins zu eins“ übernehmen, sonst nehme das Vertrauen in solche partizipativen Verfahren Schaden.
Stuttgarter Zeitung, 06.10.2011
Stuttgart - Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am Donnerstag einen vorläufigen Baustopp für die Arbeiten am Grundwassermanagement im Schlossgarten verkündet. Damit gaben die Richter einer Anfechtungsklage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) statt. Der BUND hatte bemängelt, dass die Bahn ihre Pläne für den Aufbau der Abpump- und Infiltrationsanlagen rund um die geplante Baugrube im Talkessel geändert und das für die Genehmigung zuständige Eisenbahnbundesamt (Eba) vor seinem positiven Genehmigungsbescheid keine Anhörung der Umweltverbände und sonstiger Betroffener vorgenommen hatte.
Hintergrund der Klage war, dass die Bahn laut rechtskräftigem Baubeschluss für den Tiefbahnhof ursprünglich an vier verschiedenen Standorten Wasseraufbereitungsanlagen einrichten wollte. Stattdessen genehmigte das Eba bereits im Frühjahr vergangenen Jahres den Antrag der DB, eine zentrale Grundwassermanagementanlage im Mittleren Schlossgarten zu bauen. Die damit einhergehenden Baumfällungen hatten am 30. September 2010 zum folgenschweren Polizeieinsatz mit über 100 Verletzten geführt. Über die Frage, ob die Planänderung rechtens war, wird der VGH später verhandeln.
Der Beschluss des Gerichts hat aufschiebende Wirkung: Die Arbeiten am Grundwassermanagement einschließlich der Verlegung sämtlicher Rohrleitungen müssen laut Gericht vorläufig ruhen. Zudem ist der Beschluss nicht anfechtbar.
Dahlbender: Zeit der "Mauscheleien" ist nun vorbei
Die Bahn kündigte allerdings umgehend an, beim Eba einen Antrag auf Sofortvollzug zu stellen. Der Konzern will damit verhindern, dass die aufschiebende Wirkung der Klage auf die Verlegung des 17 Kilometer umfassenden Rohrleitungsnetzes ausgedehnt wird. Eine Sprecherin des Stuttgart-21-Kommunikationsbüros sagte, man hoffe, dass das Eba zeitnah über den Antrag entscheide und die Verlegung der Rohrleitungen dann zügig fortgesetzt werden könne.
Die BUND-Landesvorsitzende und Sprecherin des Aktionsbündnisses gegen das Bahnprojekt, Brigitte Dahlbender, erklärte dagegen, aus ihrer Sicht bestehe auch für die bereits verlegten Rohre und das Technikgebäude vorläufig keine Rechtsgrundlage mehr. „Jeder Häuslebauer braucht einen roten Punkt von den Behörden. Nur die Deutsche Bahn hatte wohl gedacht, dass sie das umgehen kann.“ Die Zeit der „Mauscheleien“ sei nun vorbei, so Dahlbender. Den VGH-Beschluss bezeichnete sie als Durchbruch. „Langsam aber sicher geht der Bahn bei Stuttgart 21 die Luft aus“.
Der BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß forderte bei einer Pressekonferenz im Schlossgarten, die Bahn solle die in dieser Woche gebauten Gräben im Park wieder zuschütten. Da der Baustopp mindestens acht Wochen dauern werde, bestehe sonst Gefahr für die Wurzeln der Bäume durch Frost im Winter. Frieß forderte seine Mitstreiter auf, friedlich zu bleiben, „egal was kommt.“
Noch keine Entscheidung über Baumfällarbeiten
Dahlbenders Mitstreiter im Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, der SÖS-Stadtrat Hannes Rockenbauch, bezeichnete den Baustopp als „eine schallende Ohrfeige für OB Wolfgang Schuster und Landesfinanzminister Nils Schmid.“ Die Stadt und das Finanzministerium hätten die Aufgabe gehabt, selbst gegen die illegalen Bauarbeiten der Bahn vorzugehen. Die Grünen im Gemeinderat mahnten, auch die Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf die Platanenallee im Schlossgarten, einem Naturdenkmal, unter die Lupe zu nehmen.
Zuletzt hatte der BUND mit seiner Klage gegen die von der Bahn beantragte Verdoppelung der Grundwasserentnahme Schiffbruch erlitten. Im August hatte der VGH einen Eilantrag auf Stopp der Arbeiten abgelehnt. Allerdings hatte das Gericht auch bei dieser Planänderung die Notwendigkeit eines Änderungsverfahrens nicht ausgeschlossen.
In einem anderen Fall, den Baumfällungen vom 30. September vergangenen Jahres, ist noch keine Entscheidung ergangen. Auch hier hatte der BUND seinerzeit wegen illegaler Baumfällarbeiten Anzeige gegen die Verantwortlichen der Bahntochter DB Projektbau erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen dazu zwar abgeschlossen, das Ergebnis steht aber noch aus.
Badische Zeitung, 01.09.2011
Kanzleiumzug
Die Freiburger Anwaltskanzlei Schotten, Fridrich, Bannasch ist aus ihrer alten Adresse in der Kaiser-Joseph-Straße 247 in neue, doppelt so große Räume in der Kartäuserstraße 51 a umgezogen. Das Team bildet am neuen Standort eine Bürogemeinschaft mit dem Anwalt und Steuerberater Knud Bergmann-Weidenbach, der seinerseits aus seinen bisherigen Räumen im Viktoria-Gebäude (Heinrich-von-Stephan-Straße) dorthin umgezogen ist.
Badische Zeitung, 13.08.2011
Dold muss Sortieranlage abschalten
FREIBURG/BUCHENBACH. Die Dold Holzwerke GmbH muss ihre neue Rundholzsortieranlage stilllegen. Mit Beschluss vom Donnerstag forderte das Freiburger Verwaltungsgericht (VG) das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald auf, die Nutzung ab sofort zu untersagen – unter Androhung eines Zwangsgeldes von 20 000 Euro.
Die fünfte Kammer unter Vorsitz von Wolfgang Albers bekräftigte damit ihre Entscheidung vom 11. Juli, wonach die Anfang des Jahres im nördlichen Bereich des Betriebsgeländes der Holzwerke errichtete Anlage rechtswidrig genehmigt worden war (die BZ berichtete). Für das Gericht relevant ist der Verstoß gegen eine Festsetzung des derzeit maßgeblichen Bebauungsplans "Sondergebiet Falkenhof", die eine Schutzwirkung gegenüber dem Nachbarn entfaltet. Das ist Werner Spieth und der hatte der Genehmigung auch widersprochen. Weil die Sortieranlage trotz des VG-Beschlusses weiterlief, setzte Spieth mit Hilfe seines Anwaltsbüros Schotten/Fridrich/Bannasch vor zwei Wochen nach und bekam nun wiederum Recht. Das Landratsamt muss Maßnahmen ergreifen, um der "aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs Geltung zu verschaffen", so die Richter. Mit anderen Worten: Die Behörde muss die Nutzung untersagen.
Die Richter der fünften Kammer lesen dem Landratsamt gehörig die Leviten: Es sei nicht ersichtlich, dass die Behörde ohne richterliche Anordnung "von sich aus bereit wäre, mit der gebotenen Eile die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs" gegen die Dold Holzwerke GmbH durchzusetzen, formulieren sie. Mit dieser Kritik sieht sich Spieths Anwalt Till Bannasch bestätigt. Der führte in der Antragsbegründung aus, dass die Mitarbeiter des Baurechtsamtes die Rechtswidrigkeit der Genehmigung bestätigt hätten, aber "aus politischen Gründen von der Behördenleitung (Landrätin) daran gehindert werden, rechtmäßig zu handeln...", und zwar aus Rücksicht auf die Firma Dold und ihre wirtschaftliche Bedeutung. Landrätin Dorothea Störr-Ritter bezeichnet diese Behauptung, sie habe das Baudezernat mit seinem Leiter Franz Lögler angewiesen, "das Recht nicht zu verfolgen", als eine "ungeheuerliche Unterstellung". "Um generell die Wirtschaftstätigkeit im Kreisgebiet zu fördern, unterstützen wir Antragsteller soweit als möglich, aber immer nur soweit ihre Ziele mit den Gesetzesgrundlagen übereinstimmen", sagt sie und verweist darauf, dass ihre Behörde im Verlauf des 2009 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung neuen Baurechts im "Sondergebiet Falkenhof" erheblicher Kritik von Seiten der Firma Dold ausgesetzt war, weil sie die Einhaltung der umfangreichen naturschutzrechtlichen Vorgaben eingefordert habe.
Nicht an Auflagen aus der Genehmigung gehalten
Tatsächlich hat das Landratsamt nach dem Beschluss vom 11. Juli keine Nutzungsuntersagung vollzogen, sondern die Dold Holzwerke GmbH aufgefordert, darzulegen, was sie zum Schutz des Nachbarn "zeitnah" unternehmen wolle. Ein Vorschlag ist eingegangen, und zwar in Form eines Bauantrags zur Errichtung einer elf Meter hohen Lärmschutzwand. Weil hierzu aber wiederum ein Verfahren mit Anhörungen nötig ist, kann diese Wand in absehbarer Zeit keine Schutzwirkung entfalten, weshalb das Landratsamt den Vorschlag als Möglichkeit das Schutzbedürfnis der Familie Spieth rasch zu befriedigen, zurückgewiesen hat. Nachdem die Dold Holzwerke mitgeteilt hatten, die Stilllegung der Anlage sei unzumutbar, hat die Behörde die Abwägung über das weitere Vorgehen dem VG überlassen.
Und das hat nun entschieden, was zu tun ist. Die Firma Dold muss die Rundholzsortieranlage abschalten. "Die Lärmauswirkungen auf den Antragsteller sind erheblich", stellte die fünfte Kammer fest und bemängelte, dass sich die Firma Dold nicht an Auflagen aus der angefochtenen Genehmigung gehalten habe, etwa durch eine Polsterung der Betonmulden der Sortieranlage den Lärm zu mindern. Auch habe sie gegen einen jüngst vor dem Landgericht Freiburg vereinbarten Vergleich verstoßen, die Anlage während der allgemeinen Nachtruhe von 22 und 6 Uhr abzuschalten. Tatsächlich hat ein Gutachten ergeben, dass die Spieths in ihren Wohnräumen einem Mittelungspegel von gut 66 Dezibel ausgesetzt sind, als Grenzwert für Misch- und Dorfgebiete setzt die Bundesimmissionsschutzverordnung jedoch 60 Dezibel fest. Das Unternehmen könne nicht mit rechtswidriger Genehmigung seine betrieblichen Anlagen auf dem Rücken des Nachbarn weiterentwickeln.
Gestern war die Rundholzsortieranlage jedoch noch in Betrieb, die Nutzungsuntersagung muss ja erst erstellt und zugesandt werden. Auf BZ-Anfrage erklärt der Mitgeschäftsführer Erwin Günter Dold: "Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und haben mit unserem Nachbarn Verhandlungen aufgenommen, um einen Weg zu finden, die Probleme grundsätzlich und dauerhaft zu lösen."
Absichten gehen nicht mit gültigem Bebauungsplan konform
Dold hat nach der Schließung eines Holzlagerplatzes in Hüfingen die Sortierung in Buchenbach konzentriert, was Kosten spart. Auch ist der Bau eines zweiten Blockheizkraftwerks geplant, um Trocknungswärme für Holzpellets zu gewinnen. Diese Absichten sind nicht mit dem gültigen Bebauungsplan vereinbar, weshalb die Gemeinde 2009 ein Änderungsverfahren eingeleitet hat. Weil sich das auf ein Vorhaben bezieht, bezahlt die Firma Dold sämtliche Planungs- und Gutachterkosten und es ist an ihr, die Planunterlagen so weit auszuarbeiten, dass die Offenlage eingeleitet werden kann, wobei das in enger Abstimmung mit der Kommune und dem Landratsamt erfolgt. Dieses Verfahren hat zahlreiche naturschutzrechtliche Gutachten erzwungen, zumal eine Fläche von 6000 Quadratmeter in das Sondergebiet und damit in das Werksgelände einbezogen werden sollen, was durch die schon vollzogene Verlegung der Landesstraße 128 und die noch bevorstehende Verlegung des Wagensteigbachs erreicht wird. Die Ausweitung der Sondergebietsfläche zog ein eigens zu beurteilendes Verfahren zur Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebiets "Wagensteigtal-Höllental" nach sich.
Badische Zeitung, 02.08.2011
Baugenehmigung ist in Frage gestellt
Verwaltungsgericht Freiburg: Rundholzsortieranlage der Dold Holzwerke verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans.
Die Dold Holzwerke in Buchenbach haben auf dem östlichen Teil ihres Betriebsgeländes eine Rundholzsortieranlage errichtet, zunächst ohne Baufreigabe. Die nachträglich erteilte Genehmigung wurde nun vom Freiburger Verwaltungsgericht als rechtswidrig erklärt, weil nicht vereinbar mit dem gültigen Bebauungsplan. Foto: Silvia Faller
BUCHENBACH. Der Beschluss des Freiburger Verwaltungsgerichts (VG) ist unmissverständlich: Die Genehmigung einer Rundholzsortieranlage auf dem Betriebsgelände der Dold Holzwerke GmbH ist rechtswidrig. Denn sie verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans "Sondergebiet Falkenhof". Werner Spieth, der unmittelbar an der östlichen Grenze zum Dold-Betriebsgelände wohnt, hatte der Freigabe widersprochen und beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Dass die Rundholzsortieranlage nicht mit dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan vereinbar ist, war der Baurechtsbehörde im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald bewusst, als sie am 4. Februar die Freigabe erteilt hatte. "In der Gesamtschau waren wir jedoch zum Schluss gekommen, dass eine Befreiung möglich ist", erklärt der Baudezernent Franz Lögler.
Für die Behörde stand im Mittelpunkt, dass ein 2009 eingeleitetes Bebauungsplanverfahren "Sondergebiet Falkenhof II", das unter anderem Baurecht für die Rundholzsortieranlage mit Förderband erwirken soll, weit vorangeschritten war. Das ist auch der Fall. Die Abwägung der Anhörungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung sei nahezu abgeschlossen, informiert Bürgermeister Wendelin Drescher auf BZ-Anfrage, die Offenlage (das ist die letzte Anhörung vor dem Satzungsbeschluss) werde im September starten. "Es erschien uns vertretbar, die Freigabe zu erteilen, im Vorgriff sozusagen auf die neue Planung", sagt Lögler. Die Befreiung bezog sich auf die Baugrenzen und war damit begründet, dass "Grundzüge der Planung hiervon nicht berührt werden, sie städtebaulich vertretbar ist und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar."
Die fünfte Kammer am Verwaltungsgericht unter Vorsitz von Wolfgang Albers beurteilte das anders. "Der Bebauungsplan in seiner gegenwärtigen Fassung gilt und ist deshalb auch von der Baurechtsbehörde zu beachten. (…) Die Voraussetzungen für eine Genehmigung im Vorgriff auf geplante Festsetzungen liegen (noch) nicht vor", heißt es im Beschluss vom 11. Juli. Die Genehmigung verstoße gegen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, was den "wesentlichen Grundzügen" der Planung zuzuordnen sei und eine "nachbarschützende" Wirkung entfalte. Weiter stellte die Kammer fest, dass die Freigabe "beim gegenwärtigen Sachstand im Widerspruchsverfahren voraussichtlich keinen Bestand haben" werde.
Gutachten aufwendiger als zunächst erwartet
Die Konsequenz aus dem Gerichtsbeschluss wäre, dass die Freigabe nicht vollzogen werden kann. Nun ist es aber so, dass die Rundholzsortieranlage bereits in Betrieb ist und sogar schon vor der Genehmigung im Bau war. Anfang des Jahres stand das Landratsamt demnach unter Druck, eine rechtsfreie Situation zu beenden. Aber auch die Firma Dold war unter Druck, weil sie einen zuvor genutzten Holzlagerplatz in Hüfingen nach Ablauf der zweijährigen Kündigungsfrist im Dezember 2010 räumen musste, das 2009 eingeleitete Bebauungsplanverfahren "Sondergebiet Falkenhof II" zur Schaffung neuen Baurechts am Stammsitz wegen zahlreicher Gutachten jedoch weitaus aufwändiger war als anfangs gedacht. Weiter stand die Erlaubnis zur Einleitung von Oberflächenwasser in den Wagensteigbach auf dem Prüfstand; nach heutiger Rechtslage müssen Bauherren Regenwasser auf dem eigenen Gelände zurückhalten und versickern lassen.
Wie geht es nun weiter? Das Landratsamt müsste die Nutzung untersagen. "Um das zu vermeiden, haben wir die Dold Holzwerke GmbH aufgefordert, uns darzulegen, was sie zum Schutz des Nachbarn unternehmen will", sagt Franz Lögler. Nach seiner Einschätzung lasse der VG-Beschluss diese Lesart zu. Lögler bezieht sich auf die Formulierung, wonach die Kammer davon ausgeht, dass die Firma Dold "die genehmigten Nutzungszeiten … ab sofort strikt einhält und auch sonst Vorkehrungen trifft, die Lärmeinwirkung auf das Anwesen des Antragstellers deutlich zu verringern." Das soll nach Auskunft von Rolf Dohle, Anwalt der Dold Holzwerke, auch geschehen. "Das Schutzbedürfnis des Anliegers ist unbestritten", sagt Dohle.
Die Gegenseite besteht jedoch darauf, dass die Anlage stillgelegt wird. "Die Lärmwirkungen der neuen Anlage waren für das Gericht gar nicht relevant. Es hat festgestellt, dass die Anlage unzulässig ist. Nach meiner Ansicht lässt sich dieser Mangel nur beseitigen, wenn die Anlage abgestellt wird", sagt Rechtsanwalt Tobias Lieberer, der Werner Spieth vertritt. Am Donnerstag habe er das Verwaltungsgericht aufgefordert, durchzugreifen. Aufgrund des Widerspruchs liegt die Entscheidung über die Freigabe jetzt jedenfalls bei der oberen Baubehörde im Regierungspräsidium. Die wird den Gerichtsbeschluss nicht ignorieren können.
Die Behörden sind jedoch in einer schwierigen Situation. Das Traditionsunternehmen Dold ist mit rund 200 Mitarbeitern ein bedeutender Arbeitgeber, mit einer jährlichen Holzverarbeitungsmenge von rund 300 000 Festmeter oder 12 000 Lastwagenladungen Rundholz für die Kommunen und das Land ein wichtiger Holzabnehmer und durch die Produktion großer Mengen an von Hackschnitzeln und Holzpellets ein bedeutender Akteur im Bemühen um die Klimaschutzziele in der Region Breisgau. Demnach hat es Folgen, wenn in Buchenbach die Förderbänder stillstehen. Andererseits gelten das Bundesbaugesetzbuch und die Landesbauordnung für alle.
Kaiserstühler Wochenbericht, 15.07.2011
Baustopp für Spielothek aufgehoben
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs – kaum Chancen im Hauptsacheverfahren
Sasbach (heb). Das Thema „Spielothek“ im Sasbacher Gewerbegebiet kochte lange Zeit sehr hoch, köchelte dann weiter und landete schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH). Jetzt hat dieser seine Entscheidung mitgeteilt.
Mit Beschluss vom 12. Juli hat der VGH den vom Verwaltungsgericht Freiburg am 17. Februar angeordneten Baustopp für die Spielothek in Sasbach aufgehoben. Diese Entscheidung ist rechtlich nicht mehr anfechtbar, wie Rechtsanwalt Bannasch aus Freiburg erläuterte, der die Gemeinde und den Investor vertritt. Der „Rote Punkt“, den das Landratsamt bereits im Dezember 2010 erteilt, aber nach der Baustoppentscheidung wieder eingezogen hatte, muss nun umgehend wieder erteilt werden. Dann können zeitnah die Bauarbeiten aufgenommen werden, was die Bolanz GbR als Investorin auch zu tun beabsichtigt.
„Sachargumente haben sich durchgesetzt“
„Das ist ein guter Tag für die Gemeinde Sasbach und die kommunale Planungshoheit des Gemeinderats“, meinte Bürgermeister Jürgen Scheiding auf eine erste Anfrage. „Die Begründung der Entscheidung liegt zwar noch nicht schriftlich vor. Wenn die Baugenehmigung aber rechtmäßig ist, muss auch die von der Gemeinde
durchgeführte Änderung des Bebauungsplans für die Ansiedlung der Spielhalle wirksam sein. Im Ergebnis haben damit die Sachargumente gegenüber der Stimmungsmache der Nachbarn Recht bekommen und die gründliche Arbeit im Bebauungsplanverfahren hat sich gelohnt.“
Wohl kein Hauptsacheverfahren
„Theoretisch“, so Rechtsanwalt Bannasch, „könnten zwar die Nachbarn nach ihrer Niederlage im vorläufigen Baustoppverfahren nun noch das „Hauptsacheverfahren durchkämpfen“. Dafür sei jedoch zunächst das Widerspruchsverfahren vor dem Regierungspräsidium durchzuführen, dann ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht, eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof und schließlich die Revision zum Bundesverwaltungsgericht. Dieses Verfahren sei aufwendig, lang und teuer und nach der klaren Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im vorläufigen Rechtsschutzverfahren sehe er keine realistischen Chancen für die Nachbarn, im Hauptsacheverfahren doch noch die Baugenehmigung zu Fall zu bringen. Frühestens in drei bis fünf Jahren sei mit einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu rechnen. Wenn die Spielothek dann schon Jahre in Betrieb sei, werde sich ohnehin gezeigt haben, dass von ihr nicht die befürchteten Negativeffekte ausgingen. Bannasch glaubt deshalb nicht, dass die Nachbarn angesichts dieses schlechten Verhältnisses zwischen Chancen und Risiken das Hauptsacheverfahren noch fortsetzen: „Sie müssen jetzt endlich die Realität akzeptieren und sich mit der Spielhalle arrangieren“.
Badische Zeitung, 14.07.2011
Verwaltungsgerichtshof hebt Baustopp auf
Die Spielothek wird wohl kommen
Das Tauziehen um die Spielothek dürfte beendet sein. Das hat Bürgermeister Jürgen Scheiding in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwochabend bekannt gegeben. Denn der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat den Baustopp gegen die Spielothek aufgehoben.
SASBACH. Der VGH hat dem Widerspruch des Investors gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg recht gegeben. Das Verwaltungsgericht wollte mit dem Baustopp drei Gewerbetreibende, die gegen eine Spielothek an diesem Ort klagen wollen, vor vollendeten Tatsachen schützen. Die Klage der Anlieger ist damit noch nicht vom Tisch. Ihre Argumente hatten immerhin für die Freiburger Richter genug Gewicht für einen Baustopp. Die Anwälte der Anlieger halten die für den Bau nötige Änderung des Bebauungsplans städtebaulich für nicht begründet. Dahinter stehen die Bedenken der Gewerbetreibenden, dass ihre Unternehmen unter dem Betrieb einer Spielothek leiden könnten. Laut Scheiding ist es nun an den Klägern, ob sie in das zivilrechtliche Hauptsacheverfahren einsteigen wollen. In einer am Donnerstag verbreiteten Pressemitteilung zitiert der Bürgermeister den gemeinsamen Anwalt von Gemeinde und Investor: "Dafür wäre jedoch zunächst das Widerspruchsverfahren vor dem Regierungspräsidium durchzuführen, dann ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht, die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof und schließlich die Revision zum Bundesverwaltungsgericht. Dieses Verfahren ist aufwändig, lange und teuer und nach der klaren Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im vorläufigen Rechtsschutzverfahren sehe ich keine realistischen Chancen für die Nachbarn, im Hauptsacheverfahren doch noch die Baugenehmigung zu Fall zu bringen." Frühestens in 3 bis 5 Jahren sei mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen. Dann sei die Spielothek schon lange in Betrieb, denn der Investor wolle mit dem Bau beginnen, sobald der Rote Punkt wieder erteilt sei. Scheidings Fazit: "Das ist ein guter Tag für die Gemeinde Sasbach und die kommunale Planungshoheit des Gemeinderats."
Das Thema Spielothek hat den Gemeinderat seit Herbst 2009 beschäftigt. Ursprünglich hatte man in dem Bebauungsplan Vergnügungsstätten ausdrücklich ausgeschlossen. Dieses Verbot musste zumindest für eine Ausnahme wieder aufgehoben werden. Insbesondere Scheiding plädierte für die Spielothek, weil sie der klammen Gemeindekasse Einnahmen bringe. Dagegen hatten die moralischen Argumente gegen Glücksspiel und die Furcht vor Imageschäden für eine ganze Reihe von Räten das größere Gewicht. Nach langen Debatten und einer zunehmend hitzigeren Diskussion im Ort hatte der Bürgermeister im März 2010 eine öffentliche Sitzung in der Limburghalle anberaumt. Dort stimmten die Gemeinderäte vor 150 Zuhörern geheim über die Planänderung ab und mit vier Stimmen Mehrheit für die Spielothek. Damit war der Weg aber noch nicht frei. Denn inzwischen hatte sich eine Bürgerinitiative gegründet. Sie strebte ein Bürgerbegehren gegen die Spielothek an, was der Gemeinderat im Juni 2010 ablehnte. Laut Scheiding wäre es unzulässig. Der damals angekündigte Widerspruch der BI gegen dieses Votum blieb aus. Stattdessen zogen drei Anlieger vor Gericht, um die Änderung des Bebauungsplans anzufechten.
dpA vom 17.06.2011
Hessische Landesregierung beschließt über Entwurf des Lärmschutzbereichs am Flughafen Frankfurt
Oberursel (dpa/lhe) - Die Landesregierung hat über einen Entwurf einer Lärmschutzverordnung für den Frankfurter Flughafen entschieden. Danach könnte es für den Flughafenbetreiber Fraport erheblich teurer als erwartet werden, Anwohnern Schutz vor Krach zu bezahlen. «Die neue Lärmschutzverordnung wird ein Höchstmaß an Schutz vor Fluglärm gewährleisten. Wir haben der Verordnung den niedrigsten Lärmpegel zugrunde gelegt, den das Fluglärmgesetz bietet», sagte
Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Freitag nach einer Kabinettssitzung auf dem Hessentag in Oberursel.
Nach der Verordnung, die nun den betroffenen Kommunen zur Stellungnahme vorgelegt wird, sollen 120 000 Flughafenanwohner Anspruch auf Schallschutzfenster und andere Schutzeinrichtungen an ihren Häusern haben. Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm hätte es nach Darstellung von Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) erlaubt, einen höheren Schallpegel zugrundezulegen. Damit hätten nur 60 000
Bürger Ansprüche anmelden können. Zahlen muss der Flughafenbetreiber Fraport, der die Kosten Posch zufolge auf die Fluggesellschaften umlegt.
Stuttgarter Nachrichten vom 26.11.2010
Umweltverband wirft Bahn Rechtsbruch vor
Stuttgart 21: BUND behauptet, bei Baumfällaktionen seien nicht alle Auflagen für streng geschützten Juchtenkäfer erfüllt worden
Die Landesbehörden wussten vor den Baumfällungen im Schlossgarten Bescheid, dass die Bahn damit gegen Artenschutzrecht verstößt - dies behauptete der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) nach Aktensichtung. Für die Naturschutzorganisation hat die Bahn damit bei den Rodungen für Stuttgart 21 Rechtsbruch unter Polizeischutz begangen.
„Bahn und Land wollten die Baumfällungen für den Tiefbahnhof am 1. Oktober durchziehen. Dabei haben sie alle rechtlichen Hindernisse ignoriert und das Wissen der eigenen Behörden übergangen“, sagte Landesgeschäftsführer Berthold Frieß. Konkret seien nicht alle Auflagen für den streng geschützten Juchtenkäfer erfüllt gewesen. „Die Bahn hat sich für rechtswidrige Baumfällungen des Polizeischutzes des Landes bedient“.
Der BUND liest dies aus Akten des Eisenbahn-Bundesamts Eba. Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP), dessen Abteilung 5 Arten- und Naturschutz beim Bahnprojekt gewährleisten muss, verweigerte Akteneinsicht, sagte der Freiburger BUND-Rechtsbeistand Tobias Lieber. „Die Eba-Unterlassungen lassen Rückschlüsse zu, dass sowohl Regierungspräsidium als auch Umweltministerium über artenschutzrechtliche Probleme vor den Baumfällungen informiert waren“, schildert Frieß Schriftwechsel und Protokolle, in denen auch RP-Vizepräsident Christian Schneider genannt wird.
Demnach verlangte das Eba von der Bahn bereits am 30. April und 20. September ein Gutachten über das Vorkommen des Juchtenkäfers im Schlossgarten. Zuletzt forderte die Behörde am 29. und am 30. September die Bahn zur dafür notwendigen landschaftspflegerischen Ausführungsplanung auf. Das Juchtenkäfer-Gutachten mailte die Bahn dem Eba schließlich am 30. September um 9.25 Uhr, kurz vor Beginn der Schlossgartenräumung. Um 17 Uhr, nachdem die Polizei das Gelände bereits umzäunt hatte, untersagte das Eba sämtliche Baumfällungen im Schlossgarten, solang der Schutz des Juchtenkäfers nicht dokumentiert sei. Dennoch fielen am 1. Oktober kurz nach Mitternacht 30 Bäume, darunter die Platane Nr. 552, die offenbar Juchtenkäfer-Larven beherbergte. Vergeblich hatte der BUND per Eilantrag am Abend die Fällungen zu verhindern versucht- Eba und RP übermittelten dem Richter erst am Folgetag die Unterlagen. Laut BUND hätten Innenministerium und Polizei trotz naturschutzrechtlichen Bedenken seitens Eba und RP die Räumung geheim vorbereitet.
Die Tageszeitung vom 26.11.2010
"Das war geplanter Rechtsbruch"
Stuttgart 21: Neue Vorwürfe des BUND: Behörden wussten, dass Baumfällungen gegen das Artenschutzrecht verstießen. Polizei schützte Arbeiten trotzdem mit Wasserwerfereinsatz
Nach Angaben der Umweltschutzorganisation BUND haben baden-württembergische Landesbehörden vor den umstrittenen Baumfällungen im Stuttgarter Schlossgarten gewusst, dass diese Arbeiten gegen das Artenschutzrecht verstießen. Zu diesem Ergebnis kam der BUND nach Auswertung des Schriftverkehrs des Eisebahn-Bundesamtes mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, der Bahn und teilweise dem Landesumweltministerium. Von einem „geplanten Rechtsbruch der baden-württembergischen Behörden“ sprach BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß am Donnerstag. „Die Bahn und das Land wollten die Baumfällungen am 1. Oktober unbedingt durchziehen, haben dabei alle rechtlichen Hindernisse ignoriert und das Wissen ihrer eigenen Behörden übergangen.
Kurz vor den Fällungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 gab es am 30. September einen massiven Polizeieinsatz gegen Demonstranten, bei dem es zu schweren Verletzungen kam.
Bereits Ende April hatte das Eisenbahn-Bundesamt der Bahn die Anweisung erteilt, vor Beginn der Fällungen nähere Untersuchungen zum Artenschutz vorzulegen. „Aus diesem Schriftwechsel geht hervor, dass diese Anforderungen auch den zuständigen Landesbehörden lange im Voraus bekannt waren, zumal die Ausführungsplanung sowieso mit ihnen hätte abgestimmt werden müssen“, erklärte der BUND-Rechtsbeistand Tobias Lieber.
Derweil hat Heiner Geißler für kommenden Dienstag einen Schlichterspruch angekündigt. An diesem Tag wird voraussichtlich das letzte Schlichtungsgespräch über Stuttgart 21 stattfinden. Am Freitag und am Samstag wird es zuvor noch zwei weitere Runden geben.
Spiegel online vom 14.10.2010
Gericht schlägt sich auf die Seite des Juchtenkäfers
Ein Eilantrag zum Stopp der Rodung im Stuttgarter Schlossgarten konnte nicht entschieden werden - weil die Bahn wichtige Unterlagen vorenthielt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart erklärt jetzt: Es hätte dem Antrag mit "großer Wahrscheinlichkeit" stattgegeben.
Stuttgart - Was wäre wenn? Die Antwort bekommt für die Gegner des umstrittenen und milliardenschweren Bauprojekts Stuttgart 21 nun einen besonders bitteren Beigeschmack. Was wäre, wenn das Verwaltungsgericht Stuttgart rechtzeitig alle Fakten auf dem Tisch bekommen hätte? Dann wären in der Nacht auf den 1. Oktober wohl nicht unter massivem Polizeischutz 25 Bäume im Stuttgarter Schlossgarten gefällt worden - das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes hervor.
Die Naturschutzvereinigung BUND hatte am 30. September einen Eilantrag gestellt, um die Rodung zu verhindern. Am gleichen Tag hatte das Eisenbahnbundesamt (EBA) in einem Schreiben an die Bahn ökologische Bedenken angemeldet: Zum Schutz des Juchtenkäfers seien weitere Pläne erforderlich, vorher dürfe mit dem Fällen der Bäume nicht begonnen werden. Doch dieses Schreiben bekam das Verwaltungsgericht Stuttgart von der Bahn nicht vorgelegt - obwohl es entscheidende Bedeutung für das Urteil gehabt hätte.
Wäre das EBA-Schreiben bekannt gewesen, hätte das Gericht "dem Eilantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit noch vor Beginn der Baumfällarbeiten in der Sache stattgegeben", heißt es nun beim Verwaltungsgericht. Doch so wurde am Abend des 30. September nichts entschieden. Um kurz vor ein Uhr in der Nacht fielen die ersten Bäume.
"Ohrfeige für die Deutsche Bahn"
Der BUND fühlt sich nun bestätigt: "Deutlicher hätte die Ohrfeige des Verwaltungsgerichtes für die Deutsche Bahn nicht ausfallen können", sagt Brigitte Dahlbender, BUND-Landesvorsitzende Baden-Württemberg. Die Konsequenzen für die Bahn? Sie muss die Kosten des Verfahrens beim Verwaltungsgericht tragen (Az.: 13 K 3749/10). Streitwert: 5000 Euro.
Wie aus dem Beschluss jedoch eindeutig hervorgeht, ist dies kein Urteil darüber, ob die Baumfällarbeiten illegal waren. Um das bewerten zu können, sei weitere Akteneinsicht erforderlich, heißt es. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte aber nur noch darüber zu entscheiden, wer die Kosten des Eilantrag-Verfahrens tragen muss.
Am Abend des 30. September hatte sich die Bahn nach eigener Darstellung mit dem EBA noch auf das Fällen der Bäume geeinigt. Doch laut einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" gibt es auch in diesem Punkt noch Widersprüche. Demnach war das EBA in Bezug auf einen Baum - eine alte Platane - nicht von seinem Einspruch abgerückt. "Dieser Baum hätte meines Erachtens zu diesem Zeitpunkt nicht gefällt werden können", wird eine EBA-Mitarbeiterein zitiert, die bei den Gesprächen anwesend war.
Schriftlich festgehalten wurden die Gespräche allerdings nicht, es existiert dem Bericht zufolge lediglich ein Gedächtnisprotokoll. Auch die Platane wurde in der Nacht auf den 1. Oktober gefällt.
Seitdem sind die Fronten zwischen Gegnern und Befürwortern von Stuttgart 21 so verhärtet wie nie zuvor. Der CDU-Politiker Heiner Geißler wurde als Vermittler eingesetzt. Ob der 80-Jährige beide Parteien tatsächlich an einen Tisch bekommt, ist noch unklar. Bedingung für Gespräche sei ein kompletter Baustopp, hatten die Gegner des Milliardenprojekts stets gefordert. Das hatten Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) und Bahn-Chef Rüdiger Grube jedoch bis zuletzt ausgeschlossen.
JUVE Nachrichten vom 05.10.2010
Ärger um Stuttgart 21: Volksentscheid laut Dolde und Kirchhof verfassungswidrig
Im Streit um das milliardenschwere Bahnprojekt ‘Stuttgart 21′ verhärten sich die Fronten. Zwei Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass ein Volksentscheid verfassungswidrig wäre. Während die Landesregierung und die Deutsche Bahn das Projekt vorantreiben wollen, fordern die Gegner einen Baustopp.
Die geplante Verlegung des Stuttgarter Bahnhofs unter die Erde und die umfassende Neugestaltung des Bahnareals sorgen auch rechtlich weiter für Zündstoff. Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Landtag hatte eine Volksabstimmung ins Spiel gebracht und sich dabei auf die Stellungnahmen des Speyerer Hochschulprofessors Dr. Joachim Wieland und seines Kollegen Prof. Dr. Gerd Hermes von der Universität Frankfurt berufen.
Diesen Vorschlag hatte die Landesregierung ihrerseits ebenfalls von zwei renommierten Verfassungsrechtlern gutachterlich prüfen lassen. Die Gutachten kommen beide zu dem Ergebnis, dass ein Volksentscheid gegen die Bebauung nicht in Frage kommt. Auch ein Ausstieg aus der Finanzierung des Milliardenvorhabens sei unmöglich, weil das Parlament über den Landesetat entscheide.
Es gibt Streit um die Baumfällarbeiten für ‘Stuttgart 21′: Womöglich enthielt die Deutsche Bahn dem Verwaltungsgericht Stuttgart ein Schreiben des Eisenbahnbundesamtes vor, wonach Donnerstag vergangener Woche aus artenschutzrechtlichen Gründen noch nicht mit den Fällungen hätte begonnen werden dürfen. Die Aufsichtsbehörde hatte in der vergangenen Woche naturschutzrechtliche Zweifel wegen der Baumfällungen angemeldet. Anlass sind die unter Naturschutz stehenden Fledermäuse und Juchtenkäfer, die auf dem Gelände leben könnten. Ungeachtet dessen wurden bereits 25 Bäume im Schlossgarten abgeholzt.
Das Verwaltungsgericht prüft nun, ob entscheidungserhebliche Informationen im Verlauf des Nachmittags am Donnerstag vergangener Woche dem Gericht nicht vorgelegen haben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte versucht, die Baumfällarbeiten mit einem Eilantrag auf einstweilige Anordnung zu stoppen.
Außerdem wehren sich Umweltschützer gerichtlich gegen die hohen Feinstaubemissionen der zahlreichen Kräne und Bagger auf der Baustelle. Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt einen Anwohner, der dagegen vorgeht. Womöglich fehlen den Fahrzeugen die vorgeschriebenen Rußfilter. Der Anwohner hat inzwischen einen Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt muss innerhalb einer Woche Stellung nehmen.
Derweil gibt es zumindest einen teilweisen Baustopp: Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner hat ankündigt, dass der Südflügel des Bahnhofs zunächst nicht weiter abgerissen werden soll. Die Umweltschutzorganisation Robin Wood hat zudem angekündigt, rechtliche Schritte gegen den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus zu prüfen. Der Ministerpräsident hatte einem Teil der Demonstranten Aggressivität und Gewaltbereitschaft vorgeworfen.
Der Landtag hatte die Entscheidung für Stuttgart 21 im Juli 2007 auf Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP/DVP getroffen. Dabei stimmte das Parlament den Eckpunkten zur Realisierung dieses Projekts zu, die der Bund, das Land, die Deutsche Bahn, die Landeshauptstadt Stuttgart und der Verband der Region Stuttgart in einem „Memorandum of Understanding“ vereinbart hatten. (Volker Votsmeier)
Vertreter Landesregierung Baden-Württemberg (Prüfung Volksentscheid)
Dolde Mayen & Partner (Stuttgart): Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde, Dr. Winfried Porsch
Prof. Paul Kirchhof (Heidelberg)
Vertreter BUND Landesverband Baden-Württemberg (einstweilige Anordnung gegen Baumfällaktion und Ordnungswidrigkeitenverfahren)
Schotten Fridrich Bannasch (Freiburg): Alexandra Fridrich, Dr. Tobias Lieber
Vertreter Deutsche Umwelthilfe (Eilantrag)
Geulen & Klinger (Berlin): Remo Klinger
Inhouse (Berlin): Cornelia Ziehm
Vertreter Deutsche Bahn (Öffentliches Recht und Vertretung vor Gericht)
Kasper Knacke (Stuttgart): Dr. Peter Schütz
Vertreter Robin Wood (Unterlassungsverlangen)
Kanzlei Menschen und Rechte (Hamburg): Dr. Oliver Tolmei
Hintergrund: Die Vorgängerin von Schotten Fridrich Bannasch war schon vor Jahren für den BUND tätig. So hatte Dr. Armin Wirsing die Umweltorganisation bei einer Verbandsklage vertreten. Damals war die öffentlich-rechtliche Boutique noch als Wurster Wirsing Schotten aktiv. 2009 spaltete sich die Kanzlei dann in die zwei Teile Schotten Fridrich Bannasch und Wurster Wirsing Kupfer auf (mehr…).
Klaus-Peter Dolde ist zum wiederholten Mal im Komplex “Stuttgart 21″ tätig. Er hatte bereits für die Stadt Stuttgart ein Gutachten erstellt, um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zu prüfen. Er kam zusammen mit seinem Kollegen Winfried Porsch zu dem Ergebnis, dass ein solches Begehren nicht zulässig ist. Auch ein Parallelgutachten von Prof. Dr. Franz-Ludwig Knemeyer von der Universität Würzburg kam zu diesem Schluss.
Kasper Knacke berät die Deutsche Bahn schon seit vielen Jahren im Öffentlichen Recht – etwa als es um die Ausbaustrecke von Stuttgart nach Ulm ging.
Spiegel online vom 30.09.2010
Stuttgarter Bahnhof
BUND will Fällen der Bäume gerichtlich stoppen lassen
Der Bund für Umwelt und Naturschutz sieht Verstöße gegen den Artenschutz: Daher versucht die Organisation nun, die Baumfällarbeiten für das umstrittene Projekt "Stuttgart 21" vom Verwaltungsgericht der baden-württembergischen Landeshauptstadt ausbremsen zu lassen.
Stuttgart - Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) will die Baumfällarbeiten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 mit einer einstweiligen Anordnung stoppen lassen. Ein entsprechender Antrag ging am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein und wird geprüft, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte.
Am Donnerstagabend gab es zunächst keine Entscheidung über den Antrag. Die Bauherrin DB Netz AG und das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Behörde hätten bis Freitagmittag Zeit, sich zu äußern, hieß es. Die Baumfällaktion sollte in der Nacht zum Freitag beginnen. Am Abend protestierten jedoch noch immer Tausende gegen die Räumung von Teilen des Parks für die Arbeiten. Polizisten begannen damit, Aktivisten von den Bäumen zu holen. Spezialkräfte setzten einen Kran mit Hebebühne ein. Außerdem versuchten Beamte vier Aktivisten, die sich um einen Baum herum angekettet hatten, loszueisen.
Der BUND-Landesverband argumentiert in dem Antrag mit Verstößen gegen den Artenschutz. Besonders Fledermäuse und Juchtenkäfer in den Bäumen seien vom Fällen der Bäume für den Bau des unterirdischen Bahnhofs betroffen. Daher müsse es solange einen Baustopp geben, bis in einem neuen Verfahren oder durch eine Ergänzung der Baupläne die artenschutzrechtlichen Bedenken aus dem Weg geräumt würden.
Badische Zeitung vom 16.09.2010
Rat hält an Spielothek fest
Der Bebauungsplan des Sasbacher Gewerbegebiets soll geändert werden, um den Bau einer Spielothek zu ermöglichen.
SASBACH. Der Gemeinderat hat sich in der öffentlichen Sitzung am Mittwoch mit den Einwänden zum künftigen Bebauungsplan "Am Lehweg" beschäftigt. Der Bebauungsplan des Gewerbegebiets soll geändert werden, um den Bau einer Spielothek zu ermöglichen. Dafür mussten Behörden und Bürger gehört werden. Trotz erheblicher Einwendungen von Anliegern und Bürgern blieb der Gemeinderat bei seiner einstimmig vertretenen Haltung.
Nur einige formale Änderungen wurden am Mittwoch in öffentlicher Sitzung beschlossen, damit die Begründung des Vorhabens klarer zum Ausdruck kommt. Der eigentliche Satzungsbeschluss erfolgt erst in der Oktober-Sitzung. Dann wird auch die Baugenehmigung für die Spielothek den Verfahrensweg passiert haben. Direkte Einwände gegen den Bau können so noch in die Satzung für das Gewerbegebiet eingearbeitet werden.
Das Vorhaben der Gemeinde wurde insbesondere von drei Seiten kommentiert. Das eine sind die Behörden, die keine Einwände vorbrachten, sondern in erster Linie die argumentative Nachbesserung forderten. Zum zweiten kamen Einwände von Anliegern, die sich von Rechtsanwalt Dr. Weiß vertreten lassen. Er kommt zu dem Fazit: "Die Planung ist rechtswidrig." Zum dritten gab es eine gemeinsame Einwendung von 89 Sasbachern und einer Frau aus Wyhl. Der Widerstand von Anliegern und Bürgerinitiative war Anlass für die Gemeinde, sich durch den Anwalt Till Bannasch vertreten zu lassen. Dieser stellte die Reaktion des Gemeinderats auf Forderungen und Einwendungen in der Sitzung vor. Er hält keines der angeführten Argumente gegen die Anlage für geeignet, um das Vorhaben zu Fall zu bringen.
Zu den Einwänden gehören moralische Bedenken sowie die Furcht vor Kriminalität, die nach dem Dafürhalten der Einwender eine Spielothek mit sich bringt. "Moralische Wertungen sind nicht Aufgabe des Städtebaurechts. Bauleitplanung dient weder der Suchtbekämpfung noch der Suchtprävention", heißt es in der Begründung zur Moralfrage. An das Publikum gerichtet verwies Bannasch darauf, dass die Spielotheken eben nicht mehr die früheren "Spielhöllen" seien und das insbesondere französische Publikum einen geradezu bürgerlichen Charakter ausmache. Es sei eine Diskriminierung, dieses Publikum mit zwielichtigen Gestalten in Verbindung zu bringen.
Zu den eng mit der Furcht vor Kriminalität verbundenen Befürchtungen, der Tourismus und der Weinbau würde unter dem kommenden schlechten Image leiden, verwies Bannasch auf Ihringen, wo es seit vielen Jahren eine Spielothek gebe und solche Effekte nicht zu sehen seien. "Der klassische Tourist bewegt sich auch nicht in einem Gewerbegebiet", fügte er an. Er argumentierte gerade mit dem Gegenteil, da vom Publikum der Spielothek auch die Gastronomie profitiere.
Bürgermeister Jürgen Scheiding verwies darüber hinaus auf den Imageschaden, den der Medienrummel um die Spielothek angerichtet habe. Die dabei verbreitete Verbindung von Sasbach und Kriminalität stecke nun in den Köpfen.
"Moralische Wertungen sind nicht Aufgabe des Städtebaurechts."
Rechtsanwalt Till Bannasch
Eng mit der Furcht vor einem typischen Publikum ist der Vorwurf verbunden, der Lärm sei nicht ausreichend berücksichtigt. Die Stellungnahme verweist hier auf die andere Art des Publikums und den Umstand, dass in der Spielothek kein Alkohol ausgeschenkt werden darf. Somit seien auch keine Lärmquellen wie vor Diskotheken zu erwarten. Zudem sieht Bannasch in den Berechnungen der Emissionswerte genügend Puffer, sogar für eine dreifach höhere Frequentierung des Parkplatzes als angenommen.
Zu den Konsequenzen für das Gewerbegebiet selbst wurde ein "Trading-Down-Effekt" ins Feld geführt. Danach leiden die Qualität des Gewerbegebiets und somit auch die Grundstückspreise. Nach Bannasch ist ein Trading-Down-Effekt in erster Linie ein Problem von Innenstädten mit ihren Einkaufspassagen. "Im Übrigen sind die Gewerbeflächen von den Gemeinden an die Betriebe zu einem Billigpreis deutlich unter Wert verkauft worden, so dass sämtliche Betriebe faktisch erhebliche Wertzuwächse erfahren haben", heißt es in der Begründung.
Der Anwalt der Anlieger verweist auf das vom Gesetzgeber entworfene Leitbild eines Gewerbegebiets, wo gearbeitet und nicht gespielt werden sollte. Bannasch nannte dieses Leitbild aus dem Jahr 1990 "angestaubt", da es nicht mehr in eine Dienstleistungsgesellschaft passe. In vielen Gewerbegebieten werde heute weniger produziert als Dienstleistung angeboten. Weil dies gerade durch den Einzelhandel im Umfeld der geplanten Spielothek so sei, entsprächen diese Betriebe laut Bannasch mindestens ebenso wenig dem Leitbild wie die Spielothek. Scheiding und er verwiesen darauf, dass für die Ansiedlung des Küchenstudios extra der Bebauungsplan geändert worden sei. Man sei damals dem Rat des Landratsamts nicht gefolgt, auch den Einzelhandel im Gewerbegebiet auszuschließen. Zum Vorwurf, Vergnügungsstätten hätten in ländlich geprägten Gemeinden nichts verloren, verwies Bannasch auf den Europa-Park in der kleinen Gemeinde Rust. Dort gebe es zudem Glücksspielgeräte.
"Der beabsichtigten Planung fehlt es an der städtebaulichen Rechtfertigung", erklärt der Anwalt der Einwender. Nur fiskalische Beweggründe wie die Einnahme von Gewerbe- und Vergnügungssteuer seien nicht Grund genug, heißt es. Bannasch verwies hier einmal auf die Planungshoheit der Kommunen. "Die Stärkung der eigenen Wirtschaftskraft durch Ansiedlung von Gewerbegebieten, die auch der Erzielung von Steuereinnahmen dient, ist ein legitimes Planungsziel", argumentiert die Gemeinde. Sie ermögliche es den Gemeinden, zu einem gewissen Teil von eigenen Einnahmen zu profitieren und nicht wie Sasbach derzeit weitgehend abhängig zu sein von den Zuweisungen aus dem staatlichen Steuertopf. Die Ansiedlung der Spielothek helfe Arbeitsplätze zu schaffen. Die Spielothek soll acht Vollzeitstellen bringen.
Scheiding wies zum gesamten Verfahren auf die Anwaltskosten für die durch den Widerstand nötige Ausarbeitung der Begründung hin. Somit erhöhten sich die Kosten für die Planungsänderung um bis zu das Dreifache. Schon jetzt liege man im fünfstelligen Bereich.
Der Gemeinderat segnete auch den Bauantrag für die Spielothek ab. Das eingeschossige Gebäude mit den vier voneinander getrennten Spielhallen hat einen Grundriss mit etwa 33 auf 28 Meter und bekommt ein begrüntes Dach. Laut Scheiding ist auch eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Zur Nordseite schließt ein zweigeschossiger Gebäudeteil an für Funktionsbereiche von Garage bis hin zu Sanitäranlagen. Das Gebäude steht auf einer Fläche mit 42 Stellplätzen.
Die Entscheidung, ob die Anlage so gebaut werden darf, fällt das Landratsamt.
Badische Zeitung vom 17.04.2010
Das Abenteuer Freizeitbad ist vorbei
Sport- und Freizeitbad GmbH zahlt 35 000 Euro an Interspa / Bäderbauer akzeptiert Vergleich trotz Forderungen über 400 000 Euro.
RHEINFELDEN. Das Abenteuer Sport- und Freizeitbad ist ad acta. Was hoffnungsvoll für die Stadt als PPP-Modell begann und der Aussicht, mit einem Investor eine attraktive Ganzjahreseinrichtung zu schaffen, ist eineinhalb Jahre nach dem Aus des Regierungspräsidiums mit gerichtlichen Nachspiel zu Ende gegangen. Nach dem Vergleichsvorschlag wird die Sport- und Freizeitbad GmbH (SFR) dem Stuttgarter Bäderbauer Interspa noch 35 000 Euro bezahlen.
Mit dieser Summe kommt die in Liquidation befindliche Tochtergesellschaft der städtischen Wohnbau noch gut weg. Interspa hatte zunächst Schadensersatz von 493 000 Euro gefordert nach dem Ausschluss im Vergabeverfahren, danach noch 416 000 Euro. Der Aufsichtsrat der SFR hat nun dem dem Widerspruchsvergleich der ersten Zivilkammer des Landgerichts vom März über 35 000 Euro zugestimmt. Die Forderung gilt angesichts der erbrachten Leistungen als angemessen. Die 35 000 Euro sind bis Monatsende zuzüglich Verfahrensgebühren zu leisten. Um die Rechnung begleichen zu können, wird aber ein Kunstgriff nötig sein.
Denn die seit einem Jahr in Auflösung befindliche SFR GmbH verfügt nicht mehr über ausreichend Masse, so dass die Mutter-GmbH Städtische Wohnbau mit einigen Tausendern einspringen wird. Den Vergleich nicht zu akzeptieren, hätte unter Umständen ein Prozessrisiko mit einer anders lautende richterliche Entscheidung bedeutet womit möglicherweise auch die Stadt finanziell in die Pflicht genommen worden wäre.
Die Stadt ist mit einem blauen Auge davongekommen.
Der Gemeinderat wurde am Donnerstag nichtöffentlich über den Stand der Dinge informiert. Er hat die Nachricht über überwiegend erleichtert aufgenommen und zeigte sich zufrieden, dass das baden gegangene Kapitel die Stadt und kommunalen Betriebe finanziell nicht mehr belastet. CDU-Fraktionschef Paul Renz betonte auf Anfrage der BZ, dass dieser "Anerkennungsbetrag" für die Stadt das "kleinere Übel" darstelle und insgesamt gesehen die Kommune "mit einem blauen Auge" davon komme. Auch SPD-Fraktionschef Michael Lewerenz nimmt den Ausgang "erleichtert" zu Kenntnis. Er sieht in den 35 000 Euro, auch wenn es zunächst nicht viel scheint, aber ein "ziemlich blaues Auge" bei der der aktuellen Finanzlage. Das Geld fehle, ob nun der Wohnbau oder direkt dem städtischen Haushalt. Dennoch wird als erfreulich gewertete, dass es kein jahrelanges juristisches Hick-Hack mehr gibt.
Bürgermeister Rolf Karrer, der noch als Liquidator der SFR im Amt ist, geht davon aus, dass sich mit der Begleichung der 35 000 Euro der Fall erledigt, denn Interspa habe den Vergleich bereits angenommen. Im Hinblick auf die "Komplexität und das Beweisrisiko" zeigt sich Karrer mit dem Ausgang "sehr zufrieden". In einer Pressemitteilung erinnert er daran, dass nach zweistündiger Verhandlung im März die gesamte Klageforderung von zuletzt noch 416 000 Euro abgegolten werde. Im weiteren heißt es, dass im Hinblick auf die "bemerkenswerte Relation zwischen eingeklagter Forderung und vorgeschlagener Vergleichssumme" auch die Empfehlung von Rechtsanwalt Thomas Schotten zur Annahme des Vorschlags im SFR-Aufsichtsrat geführt habe.
Geschäftsführer Volker Kurz von Interspa sieht die Rechtsposition seines Unternehmens nach wie vor anders. Interspa wolle aber seine Energie "nicht in einen Rechtsstreit stecken" und gebe sich mit dem Ausgang zufrieden. Eine Rolle spiele auch, dass die Richterin mit gewertet habe, dass innerhalb des Verfahrens die Bayern LB ihre Finanzierungszusage zurückgezogen habe.
Für Kurz stellen die 35 000 Euro nur eine "kleine Genugtuung" dar, die Summe entspreche bei weitem nicht den erbrachten Leistungen. Er sieht sich als Verlierer, aber auch die Stadt, weil sie kein Sport- und Freizeitbad erhalte. Unternehmerisch wird der Ausgang nicht als "Weltuntergang" betrachtet. Interspa stehe bereits vor dem Abschluss von zwei neuen Projekten, heißt es aus Stuttgart.
Rüsselsheimer Echo vom 31.03.2010
Flughafenausbau: Stadt geht in Revision
Absolutes Nachtflugverbot ein Schwerpunkt
RÜSSELSHEIM.
Die Stadt Rüsselsheim hat jetzt ihre Begründung zur Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel vom 21. August 2009 zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main eingereicht.
In der 230 Seiten starken Revisionsbegründung sind die Lärmauswirkungen eines Flughafenausbaus zentrales Thema. Es werde dargelegt, dass das Land Hessen 2007 im Planfeststellungsbeschluss einen umfassenden Schutz der Bevölkerung und der kommunalen besonders schutzbedürftigen Einrichtungen im Umfeld des Flughafens hätte festschreiben müssen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Und dies auch trotz der Vorgaben des neuen Fluglärmgesetzes.
Ausgeführt werde auch, dass die Berechnung des Fluglärms durch die Fraport AG nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. ,,Die Fraport AG hat die Zahl der durch Fluglärm betroffenen Menschen innerhalb der nach dem neuen Fluglärmgesetz auszuweisenden Lärmschutzbereiche deutlich unterschätzt", heißt es in der Mitteilung. Inakzeptabel sei für die Stadt Rüsselsheim die Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Zahl der vom Fluglärm betroffenen Menschen für den Planfeststellungsbeschluss unerheblich gewesen sein solle. Damit erteile der Gerichtshof dem Land einen Freibrief für ein Vorhaben, das die Belange der lärmbetroffenen Bevölkerung nicht berücksichtigte. Das Land sei jedoch verpflichtet, die Belange beider Seiten abzuwägen und eine grundrechtskonforme Lösung für den Konflikt zu finden.
Die Revision setzt sich auch mit Fragen der Standortauswahl auf landesplanerischer Ebene, den Auswirkungen der Verkaufsflächen des neuen Terminals 3 auf die Rüsselsheimer Innenstadt sowie der unzureichend berücksichtigten kommunalen Planungshoheit, insbesondere der bereits bestehenden Bebauungspläne auseinander. Als weiterer Schwerpunkt des Revisionsverfahrens wird die Verteidigung des absoluten Nachtflugverbots genannt.
Badische Zeitung vom 21.11.2009
Hangkante: Erst einer im Ring
"mfi" hat sich beworben / Andere Investoren noch in der Prüfung
WEIL AM RHEIN. Die Ausschreibung des Hangkanten-Grundstücks ist eine gute Woche alt, doch die Teilnahme am Wettbewerb hat bislang nur der Essener Investor "mfi" bestätigt, der mit seinen Arcaden-Plänen die Diskussion vergangenes Jahr angestoßen hat. Andere Investoren halten sich bislang zurück, erklären auf Anfrage aber, dass sie die Ausschreibung derzeit prüfen.
Offizielle Auskünfte über die Zahl der bislang eingegangenen Bewerbungen gibt es keine. Wegen des europaweiten Verfahrens sei man zu strikter Geheimhaltung verpflichtet, erklärt Anwalt Thomas Schotten. "mfi"-Sprecher Thorsten Müller versichert aber, dass sein Unternehmen sich beworben habe. Ein Rückzug stehe nicht zur Debatte. "Wir rechnen uns gute Chancen aus", sagt Müller, immerhin seien die Pläne der "mfi" schon weit gediehen. Nun werde man die von der Stadt formulierten Anforderungen einarbeiten. Dazu zählt etwa die offene Gestaltung zur Innenstadt hin, nachdem der alte "mfi"-Vorschlag in dieser Hinsicht in der politischen Diskussion nicht so gut weggekommen war.
Bei der E.C.E. in Hamburg, die Betreiber des Basler Stücki-Centers ist und dennoch bis zuletzt auch Interesse am Standort Weil am Rhein zeigte, ist noch keine Entscheidung über eine Bewerbung gefallen. Man befinde sich noch in der Prüfung, "ob wir uns an der Ausschreibung beteiligen." Mehr will der Unternehmenssprecher im Moment nicht sagen.
Interesse am Weiler Projekt haben aber noch weitere namhafte Investoren. So liegt die Weiler Ausschreibung bei der Procom in Hamburg auf dem Tisch und wird derzeit durchgecheckt. "Sofern das interessant ist, werden wir uns beteiligen", sagt Projektleiter Michael Bleiziffer. Und ganz ähnlich sieht es bei einem weiteren Großen in der Investoren-Szene aus. Die Lübecker HBB kennt sowohl die Ausschreibung als auch den Standort bereits. Trotz der Nähe zum Stücki-Center hält man auch dort das Weiler Projekt für aussichtsreich genug, um sich intensiver damit zu befassen. Eine Vorprüfung habe bereits stattgefunden, nun laufe die Feinprüfung, sagt Projektleiter Jens Elfers.
Bereits gefallen ist die Entscheidung schließlich bei der Multidevelopment GmbH in Duisburg. "Wir werden uns nicht bewerben", heißt die klare Auskunft von dort. Die Bewerbungsfrist endet am 21. Dezember.
Presseerklärung Gemeinde Gilching, 02.11.2009
Klagen gegen Zulassung von Geschäftsreiseflugverkehr in Oberpfaffenhofen im Wesentlichen abgewiesen
Ein Teil der Klagen hat aber mit Anträgen auf weitergehenden Schallschutz Erfolg
Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat mit Urteil vom 23.10.2009 u.a. über die Klage der Gemeinde Gilching gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen vom 23.07.2008 entschieden. Das Verwaltungsgericht München hat in den gestern zugestellten Entscheidungen zwar grundsätzlich die Zulässigkeit qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen gebilligt. Allerdings muss das Luftamt Südbayern über geeignete Maßnahmen zum Schutz des Kindergartens der Gemeinde Gilching in der Kleinfeldstraße neu entscheiden. Diese Neubescheidung hat das Verwaltungsgericht München unter den Vorbehalt gestellt, dass am Kindergarten Kleinfeldstraße, der vom Sonderflughafen Oberpfaffenhofen künftig ausgehende Fluglärm einen Dauerschallpegel von 60 dB(A) nicht überschreiten darf. Dies bedeutet im Ergebnis, die Festschreibung eines Lärmkontingents.
„Wir sehen die Entscheidung mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Unser Hauptziel, nämlich die Verhinderung qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs, haben wir zwar nicht erreicht. Insgesamt konnten wir aber für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinde wesentliche Verbesserungen erreichen“, so der 2. Bürgermeister Richard Schlammerl. Bereits während der mündlichen Verhandlung hat das Luftamt Südbayern den streitgegenständlichen Bescheid acht Mal nachgebessert. So wurde beispielsweise der Sportflugverkehr kontingentiert, das ursprüngliche Kontingent von Flugbewegungen in den Abendstunden wieder eingeführt, Hubschrauberflüge an Sonn- und Feiertagen verboten und schließlich das Schutzniveau für Ansprüche auf Schallschutzfenster und Beeinträchtigungen wegen der Nutzung der Außenwohnbereiche wesentlich angehoben von 62 dB(A) auf 60 dB(A).
Die schriftlichen Urteilsgründe liegen derzeit noch nicht vor. „Erst nach Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe kann eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen erfolgen. Sicher wird dabei die Zulassung qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs im Mittelpunkt der Prüfung stehen. Wann genau wir mit den Urteilsgründen zu rechnen haben, ist derzeit offen“, so Rechtsanwältin Alexandra Fridrich, Fachanwältin für Verwaltungsrecht aus Freiburg, die u.a. die Gemeinde Gilching anwaltlich im Verfahren vertritt. Auf die schriftlichen Urteilsgründe darf man gespannt sein. Immerhin wirft das Verfahren in mehrfacher Hinsicht Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf. Dies betrifft beispielsweise die Anwendbarkeit des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm auf Sonderflughäfen oder aber die grundsätzliche Frage, was die Nachbarschaft eines im Wesentlichen privatnützigen Sonderflughafens an Lärmbelastung hinzunehmen hat und was nicht.
Richard Schlammerl
2. Bürgermeister
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Der 2. Bürgermeister, Herr Richard Schlammerl, vertritt urlaubsbedingt bis 02.11.2009 Herrn Bürgermeister Manfred Walter.
Gemeinde Gilching
Herr Bürgermeister Manfred Walter
Rathausstraße 2
82205 Gilching
Tel. (08105) 3866-20
Fax (08105) 3866-5720
walter@gemeinde.gilching.de
Schotten Fridrich Bannasch, Rechtsanwälte
Frau Rechtsanwältin Alexandra Fridrich
Kaiser-Joseph-Straße 247
79098 Freiburg
Tel. (0761) 202699-31
Fax (0761) 202699-11
kugelmann@sfb-rae.de
Badische Zeitung vom 22. Oktober 2009
Gemeinderat macht den Weg frei für das Einkaufscenter
Ausschreibung für Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum am Europaplatz beschlossen
Weil am Rhein (sif). Auf dem 12 000 Quadratmeter großen Grundstück am Europaplatz und an der Hangkante soll ein Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum mit einer Verkaufsfläche von bis zu 20 000 Quadratmeter entstehen. Der Gemeinderat hat bei zwei Gegenstimmen von Wolfgang Roth-Greiner (FDP) und Ingrid Pross (Grüne) der europaweiten Ausschreibung zugestimmt.
„Mit dieser deutlichen Mehrheit unterstreicht der Gemeinderat, dass er Veränderungen in der Innenstadt will. Es beginnt nun ein Kreativwettbewerb“, sagte Oberbürgermeister Wolfgang Dietz und betonte im Blick auf den Vorschlag von „mfi“ mit den Rhein-Arcaden ausdrücklich, dass die Stadt noch nicht festgelegt sei. Vielmehr erwarte sie nun interessante Vorschläge mehrerer Investoren. Bei der Ausarbeitung der 47-seitigen Ausschreibungsunterlagen hatte sich die Stadt den juristischen Beistand der Freiburger Rechtsanwälte Thomas Schotten und Till Bannasch gesichert.
Bürgermeister Klaus Eberhardt ging auf die wesentlichen Inhalte und Vorgaben dieser Ausschreibung ein. Danach ist in dem geplanten Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum ab dem zweiten Obergeschoss auch eine Wohnnutzung denkbar.
Nicht nur Einkaufsshops und Märkte sollen in dem Zentrum an der Hangkante etabliert werden, sondern auch die Bereiche Sport, Fitness, Kino und Diskothek sind denkbar. Städtebaulich wird ebenso Wert auf eine ansprechende Architektur gelegt wie auf die Anbindung an die Innenstadt. Freiflächen zur Innenstadt hin, um die Aufenthaltsqualität sicherzustellen, werden ebenso gewünscht wie große Schaufenster.
Badische Zeitung vom 22. Oktober 2009
Weg frei für Einkaufscenter
Gemeinderat leitet europaweite Ausschreibung ein / Rebhus soll möglichst erhalten werden.
WEIL AM RHEIN. Ein neues Einkaufszentrum an der Hangkante mit bis zu 20 000 Quadratmetern Verkaufsfläche kann kommen: Der Gemeinderat beschloss am Dienstagabend fast einstimmig, die europaweite Ausschreibung für das Projekt "Europaplatz" in die Wege zu leiten.
Unter den Stadträten herrschte weitestgehend Einigkeit über die Ausschreibungsbedingungen, die die Verwaltung zusammen mit den Freiburger Rechtsanwälten Schotten und Bannasch ausgearbeitet hatte. Lediglich zwei Ratsmitglieder stimmten gegen das Vorhaben: Wolfgang Roth-Greiner (FDP) und Ingrid Pross (Grüne), die beide in dem Projekt eine Gefahr für den Einzelhandel sahen.
Die überwältigende Mehrheit des Gremiums teilte diese Bedenken nicht, sondern versprach sich von der Ausschreibung des Projekts positive Impulse für die Stadtentwicklung. Die Fraktionssprecher würdigten die Tatsache, dass der örtliche Einzelhandel in die vorbereitende Diskussion mit eingebunden war und dass die Bonität der Bewerber im Ausschreibungsverfahren eine große Rolle spiele, um eine Bauruine zu verhindern.
Die Konkurrenz durch die im Umland geplanten Einkaufszentren war nur am Rande Gegenstand der Diskussion, auch die Bedenken der Nachbarstadt Lörrach, mit der OB Wolfgang Dietz am 21. Dezember ein weiteres Gespräch vereinbart hat, spielten keine Rolle.
Eine wichtige Rolle dagegen nahm das Rebhus ein, dessen Erhaltung dem Gemeinderat und dem OB sehr am Herzen liegt. Die UFW-Fraktion stellte den Antrag, dass das ehemalige badische Zollhaus, das auf dem benachbarten Privatgrundstück liegt, zwingend integriert werden müsse. Nachdem jedoch klar wurde, dass die Einbeziehung des Rebhuses in die Bewertung mit einfließt und Anwalt Till Bannasch meinte, eine Verpflichtung zur Einbeziehung werde die Kreativität der Bewerber bremsen, zog Fraktionssprecher Kasper den Antrag zurück. Dem Wunsch der UFW, die Bedeutung des Gebäudes in der Ausschreibung zum Ausdruck zu bringen, wurde Rechnung getragen: Die Formulierung lautet jetzt "Altes Badisches Zollhaus (Rebhus)."
Wie OB Dietz unterstrich, schreibt die Stadt zwar nur das städtische Hangkanten-Grundstück aus, doch bestehe natürlich die Öffnungsmöglichkeit für andere Konzepte, die die Umgebung mit einbeziehen. Auch werde niemand gehindert, sich mit lediglich 16 000 Quadratmetern Verkaufsfläche zu bewerben. Dietz: "Der Wettbewerb wird uns zeigen, was möglich ist." Dieser ist übrigens völlig ergebnisoffen: "Es kann sein, dass am Ende etwas herauskommt, was wir schon einmal gesehen haben. Es kann aber auch sein, dass es etwas ganz anderes sein wird."
Badische Zeitung vom 21. Oktober 2009
GEMEINDERAT LEITET EU-AUSSCHREIBUNG IN DIE WEGE
Einkaufszentrum kann kommen
Der Weiler Gemeinderat hat beschlossen, die europaweite Ausschreibung für das Projekt "Europaplatz" und damit für ein neues Einkaufszentrum an der Hangkante mit bis zu 20 000 Quadratmetern Verkaufsfläche in die Wege zu leiten.
Unter den Stadträten herrschte weitestgehend Einigkeit über die Ausschreibungsbedingungen, die die Verwaltung zusammen mit den Freiburger Rechtsanwälten Schotten und Bannasch ausgearbeitet hatte.
Lediglich zwei Ratsmitglieder stimmten gegen das Vorhaben: Wolfgang Roth-Greiner (FDP) glaubte, dass sich 20 000 Quadratmeter Verkaufsfläche negativ auf den Weiler Einzelhandel auswirken werden und plädierte für eine Begrenzung auf 16 000 Quadratmeter, auch werde sich die prekäre Verkehrssituation in der Stadt noch verschlimmern. Ingrid Pross (Grüne) hielt das Angebot an Fachgeschäften und Supermärkten in Weil und Umgebung für ausreichend und fürchtete ebenfalls, dass bestehende Angebote "kaputtgemacht" werden.
Die überwältigende Mehrheit des Gremiums teilte diese Bedenken nicht, sondern versprach sich von der Ausschreibung des Projekts positive Impulse für die Stadtentwicklung. Die Fraktionssprecher würdigten die Tatsache, dass der örtliche Einzelhandel in die vorbereitende Diskussion mit eingebunden war und dass die Bonität der Bewerber im Ausschreibungsverfahren eine große Rolle spiele, um eine Bauruine zu verhindern.
Sehr am Herzen lag Gemeinderat und OB Wolfgang Dietz auch die Erhaltung des ehemaligen badischen Zollhauses (Rebhus), das möglichst in die Nutzungskonzepte der Bewerber einfließen sollte. Eine Begleitkommission mit Vertretern der Fraktionen wird das weitere Verfahren aufmerksam verfolgen.
Die Konkurrenz durch die im schweizerischen und französischen Umland geplanten Einkaufszentren war nur am Rande Gegenstand der Diskussion, auch die Bedenken der Nachbarstadt Lörrach, mit der Dietz weiterhin im Gespräch bleiben wird, spielten keine Rolle.
Baden intern, Ausgabe Oktober 2009
Im nahen Karlsruhe befindet sich zwar die Residenz des Rechts, aber was die Zahl niedergelassener Rechtsanwälte anbelangt, ist Freiburg wirklich auch nicht schlecht und in der Szene ist Bewegung. Der neueste Streich: Die vor sieben Jahren gegründete Sozietät Wurster, Wirsing, Schotten hat sich aufgelöst und im Ergebnis sind zwei neue Sozietäten entstanden. (…) Rechtsanwalt Thomas Schotten hat als Partner Alexandra Fridrich und Till Bannasch im Büro, dazu kommen die Rechtsanwälte Peter G. Creutz, Berndt Freiherr von Maltzahn und Dr. Tobias Lieber. Ziemlich komplett übernommen haben Schotten, Fridrich und Bannasch die Kanzlei mit sechs Rechtsanwaltsfachangestellten respektive Rechtsfachwirtinnen. Letztlich konkurrieren beide neu etablierten Sozietäten gegen national und international agierende Großkanzleien. Indessen ist eine Kanzlei wie Schotten Fridrich Bannasch längst keine lokale Sozietät mehr. Weil sich die Anwälte auf Verwaltungs- und Zivilrecht spezialisiert haben, kommt die Klientel durchaus auch aus anderen Teilen der Republik. Wobei der Schwerpunkt eindeutig im Südwesten liegt, gerade beim sehr komplexen Verwaltungsrecht. Da zählt auch das Regierungspräsidium Freiburg zu den wichtigen Klienten, zum Beispiel bei dem politisch höchst umstrittenen Komplex des Integrierten Rheinprogramms. Aber es kann auch andersrum laufen: Bei der Trassenplanung der Bahn vertreten Schotten Fridrich Bannasch die Interessen von Kommunen, denen die Bahnpläne missfallen – die Kanzlei ist zwar keine Ökokanzlei, aber bei Umweltprojekten engagiert und auch entsprechend bekannt. Sensibel, sagen die Anwälte, seien die Fälle allemal und letztlich auch eine Herausforderung für Juristen. Das gilt auch für das Agrar- und Forstrecht, das im Rheintal nach Überzeugung der Anwälte weiter an Bedeutung gewinnen wird, weil die Fragestellungen immer komplexer werden. Den Schwerpunkt ihrer Arbeit sehen die Juristen von Schotten Fridrich Bannasch deshalb nicht nur in der rechtlichen, sondern auch in der strategischen Beratung.
Badische Zeitung vom 28. August 2009
Sparkasse muss für Schwär die Miete bezahlen
Gute Nachrichten für den Altstadtrat und Ex-Gastronomen Heinrich Schwär. Die Freiburger Sparkasse muss Schwär, dem ehemaligen Inhaber und Wirt des Gasthauses "Löwen" in Littenweiler, der im Jahr 2003 in die Insolvenz geraten war, nach langem juristischem Tauziehen nun bis zu seinem Lebensende die Miete für seine kleine Dachmansardenwohnung im "Löwen" bezahlen – in Höhe von 500 Euro pro Monat.
Die Sparkasse, Schwärs Hauptgläubiger, einigte sich mit dem 81-Jährigen auf einen entsprechenden Vergleich. Gegenstand des Streits war der Verkauf des "Löwen" im Zuge des Insolvenzverfahrens an den heutigen Besitzer Markus Martin im Jahr 2006 (die BZ berichtete). Denn damals lag noch ein weiteres Kaufangebot vor, jenes von Markus Münch. Dieses hätte im Gegensatz zu Martins Offerte ein lebenslanges Wohnrecht für Schwär beinhaltet – und zudem um 10 000 Euro höher gelegen. Allerdings hatte der Insolvenzverwalter Horst Gill gemeinsam mit der Sparkasse eine "Deadline" für die Bieter verkündet und Münch damit faktisch ausgebootet – ein rechtlich offenbar zumindest zweifelhaftes Vorgehen.
Vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe hatte Schwärs Anwalt Thomas Schotten Prozesskostenhilfe für ein entsprechendes Zivilverfahren gegen die Sparkasse erstritten – nachdem das Freiburger Landgericht in erster Instanz keinen Anlass gesehen hatte, dem mittellosen Schwär die Chance auf ein juristisches Vorgehen zu geben. Die Karlsruher Richter allerdings bestätigten, dass durch das Verhalten des Insolvenzverwalters in enger Zusammenarbeit mit der Sparkasse beim Verkauf 2006 Schwärs Belange nicht in angemessener Weise berücksichtigt worden seien. Mit dieser Entscheidung in der Tasche hatte Schotten dann das Gespräch mit der Sparkasse gesucht, um den Schaden, den Schwär durchs entgangene Wohnrecht erlitten hatte, ersetzt zu bekommen. Letztlich mit Erfolg.
Die Sparkasse in Person von Vorstandsmitglied Erich Greil sieht sich indes auch jetzt nicht im Unrecht. Man habe aus rein pragmatischen Gründen dem Vergleich zugestimmt. Greil: "Wenn wir durch die Instanzen gegangen wären, wären wir so oder so auf hohen Prozesskosten sitzen geblieben."
Pressemitteilung der Stadt Rüsselsheim vom 21. August 2009
Teilerfolg beim VGH: Nachtflüge müssen neu geregelt werden
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel verkündete am Freitag (21.) sein Urteil in dem Musterklageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Der VGH wies die Klagen der Musterkläger gegen das Land Hessen, das den Bau der Landebahn genehmigt hat, ab. Allerdings machte der VGH Einschränkungen hinsichtlich der Nachtflüge. Das Land muss über die Nachtflugregelung neu entscheiden.
Auch die Stadt Rüsselsheim zählte zu den Musterklägern. Oberbürgermeister Stefan Gieltowski sagte nach der Urteilsverkündung: „Ich bin enttäuscht, dass auch der VGH die wirtschaftlichen Interessen der Fraport AG über die Bedürfnisse der Menschen in der Region stellt.“ Dass der VGH eine neue Regelung für die Nachtflüge fordert, wertet Gieltowski jedoch als Erfolg. „Bereits in der Entscheidung zum Eilverfahren zeichnete sich ab, dass die Nachtruhe auch nach Ansicht der Gerichte besonders schützenswert ist. Nur durch die kleinteilige Beweisführung der Kommunen und das Überprüfen der zweifelhaften Gutachten der Fraport zu geplanten Flugzahlen und Lärmbelastungen, erreichte die Stadt Rüsselsheim mit den anderen Kommunen den Teilerfolg, dass das Land die Nachtflüge neu regeln muss. Es ist wichtig für unsere Bürgerinnen und Bürger, dass der Nachtschlaf nicht empfindlich durch Fluglärm gestört wird“, macht der Oberbürgermeister deutlich.
Mit Hinblick auf die Siedlungsbeschränkung, die der Ausbau für die Kommunen mit sich bringt, sagt Gieltowski: „Der Flughafen wird zunehmend zu einem schwierigen Nachbarn. Mit der neuen Landebahn werden umliegende Kommunen in der Entwicklung von neuen Wohnflächen eingeschränkt. Es ist traurig, wenn landende Flugzeuge bestimmen, in welche Richtung sich Städte entwickeln können“, stellt der Rathaus-Chef klar.
Am Freitag wurde das Urteil innerhalb einer halben Stunde verkündet. Die Urteilsgründe teilt das VGH erst noch schriftlich mit. „Wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, werden wir prüfen ob eine Revision Aussicht auf Erfolg hat. Wann dies der Fall sein wird, ist derzeit noch offen“, so Rechtsanwältin Alexandra Fridrich aus Freiburg, die unter anderem die Stadt Rüsselsheim im Klageverfahren vertritt. Mit der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes ist zunächst die Tatsacheninstanz abgeschlossen. In einem Revisionsverfahren werden durch das Bundesverwaltungsgericht ausschließlich rechtliche Fragestellungen zu entscheiden sein.
Ansprechpartnerinnen:
Magistrat der Stadt Rüsselsheim
Öffentlichkeitsarbeit
Silke Fey
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim
Tel. 06142 / 83-22 13
Fax 06142 / 83-22 43
E-Mail: silke.fey@ruesselsheim.de
Rechtsanwältin Alexandra Fridrich
Rechtsanwälte Schotten Fridrich Bannasch
Kaiser-Joseph-Straße 247
79098 Freiburg
Tel. (0761) 20 26 99 31
Fax (0761) 20 26 99 11
E-Mail: kugelmann@sfb-rae.de
Badische Zeitung vom 20. Februar 2009
Bannasch verteidigt Eimeldingen
Rechtsanwalt Bannasch verteidigt Eimeldingen – gegenüber der Bahn und Besserwissern.
EIMELDINGEN (vl). Mit einer Mischung aus Neugier, Bitterkeit und Skepsis verfolgt man in Eimeldingen, wo der Bahnausbau längst Fakt ist, wie in den Städten und Gemeinden entlang der weiteren Ausbaustrecke um eine bürgerfreundlichere Trasse gekämpft wird. Wird der Druck von Abgeordneten, Behörden, Verwaltungen und Bürgerinitiativen dort zu dem Erfolg führen, der Eimeldingen versagt blieb, das ist am Ort eine oft diskutierte Frage. Aber ebenso wie man von dort die Bahnlinie hinauf und hinunter schaut, so blickt man von dort auf Eimeldingen. Dies freilich, wie Rechtsanwalt Till Bannasch bedauert, allzu oft in einer Haltung der Überheblichkeit.
Der Anwalt, der seit sieben Jahren Eimeldingen gegenüber der Bahn vertritt, findet sich daher bisweilen auch als Anwalt der Gemeinde gegenüber "Besserwissern" aus anderen Orten wieder. Es ärgert ihn, wenn Außenstehende Eimeldingen Fehler nachweisen wollen oder sich darüber mokieren, dass der Ort wohl der Bahn nicht genügend Widerstand entgegen setzte oder dass es dort keine Bürgerinitiative gibt. Bannasch bemüht sich dann, die falschen Urteile zu entkräften, an die Tatsachen der Geschichte des Bahnausbaus zu erinnern. Die Tieflage war Eimeldingen zugesagt, sogar schriftlich, doch dann kam die Bahn AG und damit der Sparzwang und fegte die Pläne vom Tisch. Mehr als 1000 Unterschriften wurden gesammelt, die Gemeinde zog vor Gericht – ohne Erfolg. Eimeldingen habe wirklich alles dafür getan, die menschenfreundlichere Trasse zu bekommen. Und alles getan habe auch Altbürgermeister Hansjörg Rupp, betont Bannasch immer wieder. Die Eimeldinger selbst sehen das genauso, wie jüngst bei der Verabschiedung Rupps deutlich wurde. Gemeinderat Martin Winter wie Bahnkritiker Hermann Schöpflin betonten dabei, dass Rupp das Menschenmögliche für eine bürgerfreundliche Trasse durch Eimeldingen versucht habe.
Sollte Eimeldingen eines Tages die einzige Gemeinde sein, die in Südbaden oberirdisch von einer viergleisigen Trasse durchschnitten wird, so meinte Bannasch, wäre der Grund dafür allein das Pech der Gemeinde, beim Bahnausbau als Erste an der Reihe gewesen zu sein und deshalb meist alleine dagestanden zu haben. Nur die SPD-Abgeordnete Marion Caspers-Merk und das Regierungspräsidium hätten die Tieflagenforderung der Gemeinde klar unterstützt. Eimeldingens Kampf und Weitsicht aber verdiene heute "nicht Spott und Besserwisserei, sondern höchste Anerkennung", betonte er.
Verwaltungsgericht Freiburg fordert Landratsamt auf, Nutzung zu untersagen / Holzwerke wollen das Gespräch mit Nachbar suchen.
Die Gegner von Stuttgart 21 wittern eine neue Chance: Ein Gericht hat wichtige Bauarbeiten an dem umstrittenen Projekt gestoppt - weil eine Käferart nicht ausreichend geschützt wurde. Die Bahn spielt die Bedeutung des Urteils herunter, doch es droht ein Dauerkonflikt.