Unsere Kanzlei

Schotten Fridrich Bannasch Rechtsanwälte vereint und verbindet die Beratung im Öffentlichen Recht mit ausgewählten Bereichen des Zivilrechts. Einen Schwerpunkt legen wir dabei auf die Beratung öffentlicher Körperschaften. Daneben vertreten wir gewerbliche Unternehmen, die Bauwirtschaft und die Angehörigen der freien Berufe. Unseren regionalen Schwerpunkt haben wir im deutschen Südwesten. In Spezialgebieten sind wir bundesweit tätig.

Wir verstehen uns als Team, das in enger Zusammenarbeit untereinander und mit den Mandanten integrierte Beratung fachspezifisch, aber auch fachübergreifend gerade dort bietet, wo die Schnittstellen des öffentlichen und des zivilen Rechts besondere Anforderungen stellen. Diese Schnittstellen finden sich vor allem rund um Grundstücke und Immobilien, beim Umgang mit Wirtschaftsunternehmen der öffentlichen Hand, beim Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge, im Staatshaftungsrecht und im Agrarrecht.

Kommunen und andere öffentliche Körperschaften beraten und vertreten wir im Öffentlichen Bau- und Planungsrecht sowie im Kommunalabgabenrecht. Dazu kommt das Kommunalrecht einschließlich des Rechts des öffentlichen Dienstes. Gemeinden und Landesbehörden als Auftraggeber beraten und vertreten wir auch im Vergaberecht einschließlich der Gestaltung von Vergabeverfahren sowie umfassend im Privaten Bau- und Immobilienrecht bei der Ent- und Abwicklung von Bauvorhaben. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Kommunale Wirtschaftsrecht.

Gewerbliche und produzierende Unternehmen vertreten wir in den Kernbereichen des Wirtschaftsrechts, vor allem im Gesellschaftsrecht, im Handelsrecht, im Arbeitsrecht, im Wettbewerbsrecht und bei Insolvenzen. Freiberufler beraten wir insbesondere bei Gesellschaftsauseinandersetzungen und in Fragen der Berufshaftpflicht.

Gemeinden, Grundstückseigentümer, Bürgerinitiativen, Umweltverbände, Unternehmen und Landwirte
vertreten wir als Spezialisten im Fachplanungsrecht und im Umweltrecht bundesweit gegen Infrastrukturgroßprojekte wie Flugplätze, Straßen und Schienenwege, aber auch bei sonstigen Bauvorhaben vom Wohnhaus bis zur Fabrik. Eine besondere Bedeutung kommt bei diesen Vorhaben dem Naturschutzrecht und dem Immissionsschutzrecht zu.

Rund um die Immobilie beraten wir Investoren, Bauunternehmen, Handwerker, Bauherren, Planer und Architekten umfassend. Dazu zählen das Private Bau- und Immobilienrecht mit Erwerb und Finanzierung der Grundstücke, den Werkverträgen, den Architekten- und Ingenieursverträgen, der Vergabe öffentlicher Aufträge und der gewerblichen Vermietung ebenso wie das Öffentliche Bau- und Planungsrecht vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan über die Baugenehmigung bis zum städtebaulichen Vertrag.

Unser Ziel ist eine schnelle und interessengerechte Lösung für unsere Mandanten. Dieses Ziel bestimmt die Wahl der Mittel. Wir suchen deshalb das Gespräch mit allen Beteiligten eines Verfahrens, da einvernehmliche Lösungen oft kostengünstigere und tragfähigere Ergebnisse hervorbringen. Wo aber ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist und Erfolg verspricht, führen wir es sachlich und konsequent.

Die Transparenz unserer Arbeit ist uns wichtig. Alle Verfahrensschritte werden deshalb mit unseren Mandanten besprochen und abgestimmt. Dies schließt die Kostenrisiken verschiedener Handlungsalternativen ein. Auch unsere eigene Vergütung gestalten wir von Anfang an transparent. Die Kosten unserer Beauftragung bleiben deshalb für Sie immer kontrollierbar.

Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen wollen, rufen Sie uns an, schicken Sie uns einen Brief, eine E-Mail oder ein Telefax. Sie erhalten kurzfristig einen Besprechungstermin. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!