Über bau- und planungsrechtliche Themen hinaus beraten wir Gemeinden in vielen Rechtsfragen rund um die kommunale Arbeit und Organisation einschließlich des fiskalischen Handelns. Da immer mehr Gemeinden keine eigenen Juristen mehr beschäftigen, bieten wir an, diese Funktion als „Externes Rechtsamt“ zu übernehmen, vor allem in folgenden Bereichen:
Kommunalrecht
Verfahrens- und Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Bürgermeister und Gemeinderat, innerhalb des Gemeinderats oder zwischen Gemeinden und Ortsteilen; Öffentliche Einrichtungen und ihre Benutzung; Bürgerbegehren und Bürgerentscheid; Kommunale Satzungen; Kommunalwahlrecht
RA Bannasch | RAin Fridrich | RA Dr. Lieber
Kommunales Wirtschaftsrecht
Gründung und Organisation kommunaler Unternehmen und Eigenbetriebe, Privatisierung öffentlicher Unternehmen und (Re-) Kommunalisierung privater Unternehmen, Public-Private-Partnerships (PPP); Gemeindefinanzen
RA Schotten | RA Dr. Lieber | RA Creutz | RA v. Maltzahn
Vergaberecht
Vergabe von Bauleistungen (VOB), sonstigen Leistungen udn Lieferungen (VOL) und freiberuflichen Leistungen (VOF); Gestaltung der Ausschreibungen, Begleitung der Auswahlverfahren, Vertretung im Vergabenachprüfungsverfahren
Öffentliches Dienstrecht
Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen; Tarifvertragsrecht (TVÖD); arbeitsrechtliche Streitigkeiten; Verbeamtung, Beförderungen, Umsetzungen, Pensionsfragen und Disziplinarverfahren
Recht der Kindertagesbetreuung
Bedarfsplanung; Förderverträge zwischen Kommune und freien Trägern; Streitigkeiten um Betriebs- und Investitionskostenförderung; Entwicklung von Förderrichtlinien
RA Dr. Lieber